Ein Mensch ist gestorben – was ist zu tun?
Auf Einladung der Gruppe Leben und Gestalten referiert Christine Graeser, am Montag, 7. April 2025, 17.00 Uhr, im Begegnungszentrum DAS TRÖSCH.
27. März 2025
Ein Todesfall ist für uns alle eine Ausnahmesituation: Er stellt Familienangehörige und Bekannte vor nicht alltägliche Fragen und Probleme und ist ein einschneidendes Erlebnis. Das Bestattungsamt steht den Betroffenen im Todesfall beratend und unterstützend zur Seite. Gemeinsam mit den Hinterbliebenen wird die Abschiedsfeier und die Beisetzung organisiert.
Im Kanton Thurgau ist das Bestattungswesen eine staatliche Aufgabe. Das Bestattungsamt von Stadt oder Gemeinde ist zuständig für den Leichentransport, es veranlasst das Einsargen und / oder die Aufbahrung im Friedhofsgebäude, veranlasst Erdbestattung oder Kremation sowie den Urnentransport. Es setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und die Abdankung fest und gibt den gewünschten Trauerredner bekannt. Es informiert den Pfarrer, den Friedhofsgärtner, den Mesmer und den Organisten. Ebenso ist es zuständig für das Publizieren der amtlichen Todesanzeige in den regionalen Zeitungen.
Christine Graeser, Leiterin des Bestattungsamtes Kreuzlingen, referiert auf Einladung der Gruppe Leben und Gestalten. An diesem Abend können Interessierte den Ablauf im Todesfall kennenlernen, sich einen Überblick der verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten- und Orte in Kreuzlingen verschaffen und sich über das Verfassen und Hinterlegen einer Bestattungsverfügung zu informieren. Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Anlass findet im Begegnungszentrum DAS TRÖSCH an der Hauptstrasse 42 in Kreuzlingen statt und ist wie immer kostenlos.
Im Kanton Thurgau ist das Bestattungswesen eine staatliche Aufgabe. Das Bestattungsamt von Stadt oder Gemeinde ist zuständig für den Leichentransport, es veranlasst das Einsargen und / oder die Aufbahrung im Friedhofsgebäude, veranlasst Erdbestattung oder Kremation sowie den Urnentransport. Es setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und die Abdankung fest und gibt den gewünschten Trauerredner bekannt. Es informiert den Pfarrer, den Friedhofsgärtner, den Mesmer und den Organisten. Ebenso ist es zuständig für das Publizieren der amtlichen Todesanzeige in den regionalen Zeitungen.
Christine Graeser, Leiterin des Bestattungsamtes Kreuzlingen, referiert auf Einladung der Gruppe Leben und Gestalten. An diesem Abend können Interessierte den Ablauf im Todesfall kennenlernen, sich einen Überblick der verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten- und Orte in Kreuzlingen verschaffen und sich über das Verfassen und Hinterlegen einer Bestattungsverfügung zu informieren. Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Anlass findet im Begegnungszentrum DAS TRÖSCH an der Hauptstrasse 42 in Kreuzlingen statt und ist wie immer kostenlos.