Initiativkomitee reicht Aufsichtsbeschwerde gegen Stadtrat ein

Mitglieder des "Komitees zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" sehen durch das geplante Post-Provisorium auf der Festwiese beim Dreispitz Sport- und Kulturzentrum den Volkswillen verletzt.
14. Aug. 2023
Im Mai 2023 informierte der Stadtrat die Öffentlichkeit über das befristete Post-Provisorium auf der Festwiese beim Dreispitz Sport- und Kulturzentrum. Dieses soll den Service-Public bis zur Fertigstellung der neuen Hauptpost beim Stadtbahnhof sicherstellen. Der Standort ist zentral und gut erreichbar, wodurch der Bevölkerung und das Gewerbe die Abwicklung der Post-Geschäfte ungehindert und durchgehend gewährleistet werden kann, was für den Stadtrat ein Hauptkriterium bei der Standortfrage bildete.

Mit Schreiben vom 13. Juli reichten sechs Mitglieder des "Initiativkomitees zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Stadtrat von Kreuzlingen beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau (DIV) ein. Die Beschwerde richtet sich gegen den Stadtrat Kreuzlingen, der sich nach Meinung der Mitglieder des Initiativkomitees "über den Volkswillen hinweggesetzt und trotz Annahme der Volks-initiative zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz vom 7. März 2021 mit der Post eine Vereinbarung geschlossen hat, welche die Post berechtigt, auf der Festwiese eine Hochbaute zu erstellen. Daran ändert der Umstand, dass es sich laut Bauauflage um ein Provisorium handelt, das nur ca. 3 Jahre Bestand haben soll, nichts", begründen die Mitglieder des
Initiativkomitees unter anderem ihre Aufsichtsbeschwerde. Des Weiteren machen die Mitglieder geltend, dass der Wortlaut im Titel der "Volksinitiative zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" seit der Annahme durch das Kreuzlinger Stimmvolk keine Hochbaute auf der Festwiese mehr zulasse".

Nach wie vor stellt sich der Stadtrat hinter die Vereinbarung mit der Post und hält damit am Standort Festwiese fest, zumal die Post dort ihren Service Public vollumfänglich erbringen kann. Des Weiteren verweist der Stadtrat auf die Rechtsgutachten von Dr. iur. Goran Seferovic aus dem Jahr 2020, welche die komplexe Rechtslage und die Forderungen der Initianten untersuchten. Darin hielt Dr. iur. Seferovic unter anderem fest, dass der massgebliche Wortlaut der Initiative konkret einzig fordere, dass neue Räume der Stadtverwaltung oder eine Erweiterung des Stadthauses an einem anderen Standort als der Festwiese zu projektieren seien. Entgegen diesem klaren Wortlaut allein auf den Titel abzustellen und die Festwiese für jegliche Bebauung freizuhalten, finde im Wortlaut des massgeblichen Initiativtexts keinen Anhaltspunkt. Der Stadtrat wird diesen Standpunkt auch in der Stellungnahme zuhanden des DIV geltend machen.


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