Kanton erteilt grünes Licht für Neubau Stadthaus

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) hat die erforderlichen Ausnahmebewilligungen für den Neubau des Stadthauses mit Tiefgarage und Neugestaltung Festwiese erteilt.
23. Okt. 2019
Die Einsprachen wurden weitgehend abgelehnt, soweit überhaupt darauf eingetreten wurde.

Vom 19. Juni bis 9. Juli 2018 legte die Stadt Kreuzlingen das Baugesuch betreffend Vorentscheid für den Neubau des Stadthauses öffentlich auf. Der Stadtrat wählte das zweistufige Bewilligungsverfahren, um Rechtssicherheit für die nächsten Planungsschritte zu erlangen. Denn das geplante Verwaltungsgebäude weicht in einigen Punkten von den Bauvorschriften ab. Insbesondere überschreitet es mit einer Gebäudelänge von 111.30 Meter die im Kreuzlinger Baureglement festgelegte maximal zulässige Gebäudelänge von 50 Metern (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, ÖBA). Gerade weil das lange Gebäude die Sichtbeziehung zur Klosterkirche St. Ulrich durch Freihaltung des südlichen Teils der Festwiese gewährleistet, überzeugte es neben der Wettbewerbsjury auch das Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau, das bereits bei der Projektentwicklung beratend beigezogen wurde.

Während der öffentlichen Auflage des Baugesuchs gingen sechs Einsprachen ein, wobei eine wieder zurückgezogen wurde. Die Einsprecher beantragten im Wesentlichen, die mit dem Bau- bzw. Vorentscheidgesuch aufgelegten Pläne für das Stadthaus-Projekt seien nicht zu genehmigen und es seien keine Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Im September 2018 stellte der Stadtrat seine Stellungnahme zu den Einsprachen dem DBU zum erstinstanzlichen Entscheid zu. Um keine weiteren Kosten zu generieren, ist das Projekt Stadthaus seit über zwölf Monaten eingefroren.

Das DBU hat nun Mitte Oktober das Bau- bzw. Vorentscheidgesuch beurteilt. Auf drei Einsprachen ist das DBU mangels Legitimation der Einsprecher gar nicht eingetreten. Die beiden anderen Einsprachen hat es bis auf einen Punkt abgelehnt und die beantragten Ausnahmebewilligungen, insbesondere auch diejenige für die Gebäudelänge, erteilt.

Nicht bestätigt wurde einzig die Feststellung, wonach das eidgenössische Arbeitsgesetz für das geplante Stadthaus-Projekt nicht zu berücksichtigen ist. Aus dem Entscheid ergibt sich, dass die Vorschriften des Arbeitsgesetzes, soweit sie den Gesundheitsschutz betreffen, beim Stadthaus-Projekt Anwendung finden. Dies wird bei der weiteren Ausarbeitung des Projektes selbstverständlich berücksichtigt und die Einhaltung dieser Bestimmungen ist im Baubewilligungsverfahren für das gesamte Bauprojekt abschliessend zu prüfen.

An der heutigen Medienkonferenz zeigte sich der Stadtrat erfreut über den Entscheid. Die Voraussetzungen wären geschaffen, nun mit den weiteren Planungsarbeiten vorwärts zu machen. Gegen den Entscheid des DBU können die Einsprecher während 20 Tagen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben. Des Weiteren sammelt das Initiativkomitee zur Freihaltung der Festwiese Unterschriften, um den Stadthaus-Bau auf der Festwiese zu verhindern. Die Sammelfrist läuft bis 11. November. Bis dahin bleibt das Stadthaus-Projekt weiterhin auf Eis gelegt.

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