Kanton weist Stimmrechtsrekurs ab
Mit einem Stimmrechtsrekurs wurde die Wiederholung der Stadtratswahlen vom 25. September 2022 beantragt. Der Kanton Thurgau wies den Rekurs aus formellen und materiellen Gründen nun ab.
17. Nov. 2022
Am 25. September 2022 fanden in Kreuzlingen die Exekutivwahlen für die Legislaturperiode 2023 bis 2027 statt. Gewählt wurden der bisherige Stadtpräsident Thomas Niederberger sowie die bisherigen Stadträte Markus Brüllmann, Thomas Beringer und Ernst Zülle. Daniel Moos wurde als neues Mitglied in die Exekutive gewählt.
Am Wahlsonntag wurde festgestellt, dass auf den Stimmrechtsausweisen drei ehemalige Wahllokale aufgeführt waren, die Ende 2020 definitiv aufgehoben wurden. Seither ist die persönliche Stimmabgabe ausschliesslich im Stadthaus an der Hauptstrasse möglich. Auf die Feststellung hin reagierte die Leitung des Wahlbüros umgehend und liess das Wahllokal im Stadthaus eine halbe Stunde länger geöffnet.
Wegen den fehlerhaften Angaben auf den Stimmrechtsausweisen wurde ein Stimmrechtsrekurs bei der Stadtkanzlei eingereicht. Unter anderem wurde darin geltend gemacht, dass drei von vier auf den Stimmrechtsausweisen ausgewiesenen Wahllokale nicht mehr existieren, beziehungswiese geschlossen gewesen seien. In Unkenntnis der verlängerten Öffnungszeit des Wahllokals im Stadthaus sei anzunehmen, dass ein Teil der Stimmabgaben nicht im Wahlbüro eingegangen seien und daher die Stadt Kreuzlingen die Wahl unter korrekten Voraussetzungen wiederholen soll.
In der Folge leitete die Stadtkanzlei den Rekurs an die zuständige Rekursinstanz weiter, an das Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau (DIV). Im weiteren Verlauf forderte das DIV den Stadtrat zur Stellungnahme zum Vorfall auf.
Mit Entscheid vom 14. November 2022, weist das DIV den Stimmrechtsrekurs nun aus formellen und materiellen Gründen ab. Somit behalten die Ergebnisse der Stadtratswahlen vom 25. September 2022 ihre Gültigkeit. Der Stadtrat nimmt den Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Aus dem Vorfall hat man gleichwohl Lehren gezogen und unmittelbar nach dem Vorfall interne und externe Prozesse überprüft und optimiert.
Nach der Eröffnung des Entscheids fand zudem ein persönliches Gespräch zwischen der Person, die den Stimmrechtsrekurs eingereicht hatte, und Stadtpräsident Thomas Niederberger statt. Der Vorfall konnte nochmals besprochen und der Entscheid des DIV einvernehmlich zur Kenntnis genommen werden. Demnach akzeptiert die rekursführende Person den Entscheid und sieht nach eigenen Angaben von einem Weiterzug des Entscheids an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau als nächsthöhere Instanz ab.
Am Wahlsonntag wurde festgestellt, dass auf den Stimmrechtsausweisen drei ehemalige Wahllokale aufgeführt waren, die Ende 2020 definitiv aufgehoben wurden. Seither ist die persönliche Stimmabgabe ausschliesslich im Stadthaus an der Hauptstrasse möglich. Auf die Feststellung hin reagierte die Leitung des Wahlbüros umgehend und liess das Wahllokal im Stadthaus eine halbe Stunde länger geöffnet.
Wegen den fehlerhaften Angaben auf den Stimmrechtsausweisen wurde ein Stimmrechtsrekurs bei der Stadtkanzlei eingereicht. Unter anderem wurde darin geltend gemacht, dass drei von vier auf den Stimmrechtsausweisen ausgewiesenen Wahllokale nicht mehr existieren, beziehungswiese geschlossen gewesen seien. In Unkenntnis der verlängerten Öffnungszeit des Wahllokals im Stadthaus sei anzunehmen, dass ein Teil der Stimmabgaben nicht im Wahlbüro eingegangen seien und daher die Stadt Kreuzlingen die Wahl unter korrekten Voraussetzungen wiederholen soll.
In der Folge leitete die Stadtkanzlei den Rekurs an die zuständige Rekursinstanz weiter, an das Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau (DIV). Im weiteren Verlauf forderte das DIV den Stadtrat zur Stellungnahme zum Vorfall auf.
Mit Entscheid vom 14. November 2022, weist das DIV den Stimmrechtsrekurs nun aus formellen und materiellen Gründen ab. Somit behalten die Ergebnisse der Stadtratswahlen vom 25. September 2022 ihre Gültigkeit. Der Stadtrat nimmt den Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Aus dem Vorfall hat man gleichwohl Lehren gezogen und unmittelbar nach dem Vorfall interne und externe Prozesse überprüft und optimiert.
Nach der Eröffnung des Entscheids fand zudem ein persönliches Gespräch zwischen der Person, die den Stimmrechtsrekurs eingereicht hatte, und Stadtpräsident Thomas Niederberger statt. Der Vorfall konnte nochmals besprochen und der Entscheid des DIV einvernehmlich zur Kenntnis genommen werden. Demnach akzeptiert die rekursführende Person den Entscheid und sieht nach eigenen Angaben von einem Weiterzug des Entscheids an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau als nächsthöhere Instanz ab.