Kein Weiterzug ans Bundesgericht

Der Stadtrat wird den Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts nicht beim Bundesgericht anfechten.
24. Juni 2020
Mit Bedauern hat der Stadtrat den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen und zwischenzeitlich analysiert. Ende Mai teilte das Gericht mit, dass die Voraussetzung einer Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der Gebäudelänge beim geplanten Stadthaus auf der Festwiese nicht gegeben sei.

Weil das Projekt in diversen Punkten von der Regelbauweise, insbesondere bei der Gebäudelänge, abweicht, legte der Stadtrat im Sommer 2018 ein entsprechendes Vorentscheidsgesuch öffentlich auf. Dagegen wurden Einsprachen erhoben, die das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) jedoch ablehnte. Mit seinem Entscheid hob das Verwaltungsgericht nun das Urteil des DBU auf, das die erforderliche Ausnahmebewilligung für die Gebäudelänge des geplanten Stadthauses mit Tiefgarage und Neugestaltung Festwiese im Oktober 2019 erteilte.

An seiner letzten Sitzung legte der Stadtrat das weitere Vorgehen fest. Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts und wird das Vorentscheidsgesuch nicht weiterverfolgen. Dies heisst jedoch nicht, dass die Kreditabstimmung vom November 2016 obsolet ist. Der Stadtrat ist weiterhin in der Pflicht, den Auftrag der Kreuzlinger Stimmberechtigten für das im November 2016 bewilligte Verwaltungsgebäude zu erfüllen.

Der Stadtrat verweist in diesem Zusammenhang auf den Abschluss der Ortsplanungsrevision (OPR), die mit Inkrafttreten des kommunalen Richtplans per 1. Juni 2020 weit fortgeschritten ist. Mit der OPR wird für Investoren, Grundeigentümer und Architekten Planungssicherheit geschaffen, indem sie die rechtlichen Grundlagen für öffentliche und private Gebäude festlegt. So wird die dazumal im Baureglement festgesetzte Gebäudelänge von maximal 50m für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA) sowie für Bauten in der Erholungs- und Freizeitzone korrigiert, da sie sich als untaugliche Einschränkung erwies. Zahlreiche Bauten wie bei-spielsweise das Dreispitz Sport- und Kulturzentrum, das Schulhaus Egelsee, die Bodensee-Arena, der Neubau der PHTG sowie das Alterszentrum AZK hätten ohne Ausnahmebewilligung nicht realisiert werden können, da sie die Gebäudelänge von 50m klar überschreiten. Mit der Ortsplanungsrevision, die für den Stadtrat eine hohe Priorität hat, werden die Planungs- und Gestaltungsinstrumente festgelegt, die einen wirtschaftlichen Schub in Form von Investitionen auslösen werden, wie zum Beispiel das geplante Reka-Dorf sowie die Tennishalle im Seezelg.

Im Zusammenhang mit der "Volksinitiative zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" trifft der Stadtrat nun rechtliche Abklärungen und diskutiert auf deren Grundlagen optionale Szenarien. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie die Abläufe bei einer Annahme oder Ablehnung der "Volksinitiative zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" zu handhaben wären.

Bevor jedoch der Souverän zur Volksinitiative Stellung nehmen kann, wird das Kreuzlinger Parlament nochmals darüber befinden. In der Juni-Sitzung wiesen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Botschaft zur Volksinitiative an den Stadtrat zurück. Der Stadtrat wird seine Schlüsse aus den juristischen Abklärungen in die Botschaft einfliessen lassen und dem Gemeinderat im November erneut zur Abstimmung vorlegen.

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