Kreuzlingen passt Praxis für ID-Anträge von Minderjährigen an

Für ID-Anträge von minderjährigen Kindern wird ab sofort die Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt.
16. Feb. 2024
Die Beantragung von ID's für minderjährige Kinder birgt Risiken. In der Ausweisverordnung Art. 11 Abs 2 heisst es zur Einwilligung der gesetzlichen Vertretung: "Kann die Zustimmung des anderen Elternteils aus den Umständen nicht ohne weiteres vermutet werden, so ist sie ebenfalls einzuholen."

Diese Formulierung ist unklar und kann im Einzelfall zu Fehleinschätzungen und weitreichenden Folgen führen. Auf Grundlage diverser Bundesgerichtsurteilen empfiehlt das Fedpol des-halb seit längerem, das Einverständnis (Unterschriften) beider sorgeberechtigter Elternteile einzuholen. Das Passbüro des Kantons Thurgau folgt dieser Empfehlung bereits seit Jahren.

Um die Rechtssicherheit für die Betroffenen (sorgeberechtigte Elternteile und Mitarbeitenden des Einwohneramts) zu gewährleisten, ändert das Einwohneramt Kreuzlingen die Praxis für ID-Anträge für minderjährige Kinder ab sofort. Vorausgesetzt werden dafür die Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile.

Damit nicht beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich im Einwohneramt erscheinen müssen, kann eine unterschriebene Einwilligungserklärung inklusive Ausweiskopie vorgelegt werden. Die Einwilligungserklärung kann hier heruntergeladen werden.

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