Parkbewilligungen nur noch mit Vorkasse
Mit dem neuen Parkkartenverwaltungssystem ändert sich auch der Bezahlmodus: Parkbewilligungen müssen ab 1. Januar 2024 vorgängig bezahlt werden.
04. Jan. 2024
Nachdem das Gemeindeparlament das Parkierungsreglement der Stadt Kreuzlingen genehmigte, wurde es nach Ablauf der Referendumsfrist durch den Stadtrat per 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt. Seither gelten vereinheitlichte Parkplatzgebühren auf dem Kreuzlinger Stadtgebiet. Mit der Reorganisation der Parkplatzbewirtschaftung wurde auch ein neues Parkkartenverwaltungssystem eingeführt, was folgen für den Bezahlmodus nach sich zieht.
Parkbewilligungen werden nicht mehr rückwirkend verrechnet, sondern müssen im Vorfeld bezahlt werden. Dieser Anpassung folgen Korrekturen in der Verordnung zum Parkierungsreglement der Stadt Kreuzlingen und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Parkbewilligungen werden nicht mehr rückwirkend verrechnet, sondern müssen im Vorfeld bezahlt werden. Dieser Anpassung folgen Korrekturen in der Verordnung zum Parkierungsreglement der Stadt Kreuzlingen und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.