Parlament folgt Empfehlungen des Stadtrats
An der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr standen drei parlamentarische Vorstösse zur Debatte.
12. Dez. 2024
Im März dieses Jahres reichte Gemeinderätin Barbara Hummel, SVP, mit 15 Mitunterzeichnenden die Motion zur Ergänzung von Art. 11 des Reglements über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung (Sicherheitsreglement) der Stadt Kreuzlingen ein. Im Wesentlichen geht es beim parlamentarischen Vorstoss um die Gewichtung der Qualitätskriterien, die bei der Ausschreibung eines privaten Sicherheitsdienstes angewendet werden.
Der Stadtrat erachtet die Einführung fixer Gewichtungen für Zuschlagskriterien oder fixer Kriterien für Ausschreibungen in einem Reglement für nicht zielführend und empfahl dem Gemeinderat, die Motion nicht erheblich zu erklären. Das Parlament folgte dem Stadtrat und lehnte die Motion bei zwei Enthaltungen mit 26 Nein- zu 12 Ja-Stimmen ab.
Ebenfalls zur Ablehnung empfahl der Stadtrat das Postulat "Entlastung der Kreuzlinger Bürger von der bereits in Sackgebühren enthaltenen Entsorgungsgebühr", das Gemeinderat Georg Schulthess, Aufrecht Thurgau diesen März einreichte.
In seiner Beantwortung verweist der Stadtrat darauf hin, dass die Entsorgungsgrundgebühr kein Relikt, sondern ein notwendiger, zeitgemässer und rechtmässiger Bestandteil zur Finanzierung der kommunalen Abfallbewirtschaftung ist. Des Weiteren weist der Stadtrat daraufhin, dass beim Wegfall der Entsorgungsgrundgebühr die Gebühren für die Kehrichtsäcke erhöht werden müssten, um die Aufwände im Entsorgungswesen decken zu können. Darauf wiederum hätte die Stadt Kreuzlingen kaum oder geringen Einfluss, zumal die Kehrichtsackgebühr durch den KVA-Thurgau festgelegt wird. Diese wurde letztmals im Jahr 2002 nach unten angepasst. Und auch die Indexierung der Entsorgungsgrundgebühr an die Teuerung ist seit 1997 unverändert (CHF 50.– pro Wohnung/CHF 100.– pro Unternehmen). Eine Prüfung der Entsorgungsgrundgebühr erachtet der Stadtrat erst dann als sinnvoll, nachdem der Kanton Thurgau das kantonale Abfallgesetzt in Einklang mit übergeordneten Gesetzesgrundlagen überarbeitet hat. Bei einer Ja- zu 39 Nein-Stimmen lehnte das Gemeindeparlament das Postulat ab.
Ein weiteres Postulat "Kriminalität in Kreuzlingen senken", reichte im März dieses Jahres Gemeinderätin Judith Ricklin, SVP, mit 14 Mitunterzeichnenden ein. Konkret fordert das Postulat, dass die Stadt Kreuzlingen alle Möglichkeiten prüft und ausschöpft, um nicht nur ein subjektives Sicherheitsgefühl zu vermitteln, sondern niemand mehr Opfer einer kriminellen Straftat wird.
Der Stadtrat betont in seiner Antwort, dass er die Sorge der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme und viel für deren Sicherheit unternehme. Mit dem Erstellen eines neuen Sicherheitsberichts werde die Gesamtsituation vertieft analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Bei einer Enthaltung folgte das Parlament der Empfehlung des Stadtrats und nahm das Postulat an.
Der Stadtrat erachtet die Einführung fixer Gewichtungen für Zuschlagskriterien oder fixer Kriterien für Ausschreibungen in einem Reglement für nicht zielführend und empfahl dem Gemeinderat, die Motion nicht erheblich zu erklären. Das Parlament folgte dem Stadtrat und lehnte die Motion bei zwei Enthaltungen mit 26 Nein- zu 12 Ja-Stimmen ab.
Ebenfalls zur Ablehnung empfahl der Stadtrat das Postulat "Entlastung der Kreuzlinger Bürger von der bereits in Sackgebühren enthaltenen Entsorgungsgebühr", das Gemeinderat Georg Schulthess, Aufrecht Thurgau diesen März einreichte.
In seiner Beantwortung verweist der Stadtrat darauf hin, dass die Entsorgungsgrundgebühr kein Relikt, sondern ein notwendiger, zeitgemässer und rechtmässiger Bestandteil zur Finanzierung der kommunalen Abfallbewirtschaftung ist. Des Weiteren weist der Stadtrat daraufhin, dass beim Wegfall der Entsorgungsgrundgebühr die Gebühren für die Kehrichtsäcke erhöht werden müssten, um die Aufwände im Entsorgungswesen decken zu können. Darauf wiederum hätte die Stadt Kreuzlingen kaum oder geringen Einfluss, zumal die Kehrichtsackgebühr durch den KVA-Thurgau festgelegt wird. Diese wurde letztmals im Jahr 2002 nach unten angepasst. Und auch die Indexierung der Entsorgungsgrundgebühr an die Teuerung ist seit 1997 unverändert (CHF 50.– pro Wohnung/CHF 100.– pro Unternehmen). Eine Prüfung der Entsorgungsgrundgebühr erachtet der Stadtrat erst dann als sinnvoll, nachdem der Kanton Thurgau das kantonale Abfallgesetzt in Einklang mit übergeordneten Gesetzesgrundlagen überarbeitet hat. Bei einer Ja- zu 39 Nein-Stimmen lehnte das Gemeindeparlament das Postulat ab.
Ein weiteres Postulat "Kriminalität in Kreuzlingen senken", reichte im März dieses Jahres Gemeinderätin Judith Ricklin, SVP, mit 14 Mitunterzeichnenden ein. Konkret fordert das Postulat, dass die Stadt Kreuzlingen alle Möglichkeiten prüft und ausschöpft, um nicht nur ein subjektives Sicherheitsgefühl zu vermitteln, sondern niemand mehr Opfer einer kriminellen Straftat wird.
Der Stadtrat betont in seiner Antwort, dass er die Sorge der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme und viel für deren Sicherheit unternehme. Mit dem Erstellen eines neuen Sicherheitsberichts werde die Gesamtsituation vertieft analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Bei einer Enthaltung folgte das Parlament der Empfehlung des Stadtrats und nahm das Postulat an.
Diskussionslos wurden folgende Personen eingebürgert:
- Ganendraraj Mathura, geb. 2004 in Münsterlingen TG, srilankische Staatsangehörige, ledig;
- Koudona Anthi, geb. 2007 in Bochum Deutschland, griechische Staatsangehörige, ledig;
- Lulay Ralf, geb. 1974 in Lippa Rumänien, deutscher Staatsangehöriger, verheiratet; Lulay Pohl, geb. Pohl Alexandra, geb. 1976 in Ulm Deutschland, deutsche Staatsangehörige; Lulay
- Joshua, geb. 2008 in Kreuzlingen TG; Lulay Aaron, geb. 2011 in Kreuzlingen TG;
- Mayer, geb. Müller Petra, geb. 1965 in Hannover Deutschland, deutsche Staatsangehörige, verheiratet;
- Rieche Felix, geb. 2003 in Winterthur ZH, deutscher Staatsangehöriger, ledig;
- Schwabe Tobias, geb. 1982 in Schaffhausen SH, deutscher Staatsangehöriger, geschieden;
- Selca Gzim, geb. 1990 in Münsterlingen TG, kosovarischer Staatsangehöriger, ledig.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 23. Januar 2025 statt.