Revidiertes Gebührenreglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
Der Stadtrat setzt das revidierte Gebührenreglement inklusive Gebührentarif per 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig wird das Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst aufgehoben.
12. Dez. 2024
An seiner Sitzung vom 4. Juli 2024 genehmigte der Gemeinderat die Totalrevision des Gebührenreglements der Stadt Kreuzlingen inklusive Gebührentarif sowie die Aufhebung des Gebührenreglements für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen. Der Beschluss unterlag dem fakultativen Referendum, das am 5. Oktober 2024 ungenutzt abgelaufen ist.
Der Stadtrat beschloss an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024, das Gebührenreglement der Stadt Kreuzlingen inklusive Gebührentarif auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Das Obergericht hat sämtliche Entschädigungsfragen in der Verordnung des Obergerichts zum Kindes- und Erwachsenenschutz geregelt. Somit konnte das Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen aufgehoben werden. Lediglich zwei Positionen wurden in den städtischen Gebührentarif überführt, die nicht in der Verordnung geregelt sind.
Der Stadtrat beschloss an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024, das Gebührenreglement der Stadt Kreuzlingen inklusive Gebührentarif auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Das Obergericht hat sämtliche Entschädigungsfragen in der Verordnung des Obergerichts zum Kindes- und Erwachsenenschutz geregelt. Somit konnte das Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen aufgehoben werden. Lediglich zwei Positionen wurden in den städtischen Gebührentarif überführt, die nicht in der Verordnung geregelt sind.