Souverän entscheidet über Initiative
Der Gemeinderat folgt dem Antrag des Stadtrats und stützt somit das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Volksinitiative "zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz".
12. Nov. 2020
Demzufolge entscheidet der Souverän am 7. März 2021 über die Initiative. Stadt- und Gemeinderat empfehlen, sie abzulehnen, um mit dem geplanten Neubau eines zentralen Stadthauses fortzufahren.
Nach intensiver Diskussion lehnt der Gemeinderat mit 24 Nein- zu 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltung die Volksinitiative "zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" ab. Damit folgte das Parlament dem Antrag des Stadtrats.
In seiner Botschaft beantragte Exekutive, die Volksinitiative "zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" in der Form einer allgemeinen Anregung als gültig zu erklären und sie dem Souverän ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten, mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen. In einem ersten Schritt erklärte der Gemeinderat die Volksinitiative bei 6 Enthaltungen mit 27 Ja-Stimmen als gültig. Nach intensiver Diskussion lehnte das Parlament die Initiative mit 24 Nein- zu 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltung ab.
Das Parlament stützt somit den Stadtrat in seinem Entschluss, das Gesamtprojekt Neubau eines zentralen Stadthauses, Bau einer Tiefgarage und Neugestaltung der Festwiese zu realisieren, bzw. mit dem Projekt fortzufahren. Die Kreuzlinger Stimmberechtigten hiessen dafür im November 2016 einen Kredit von CHF 47.5 Mio. gut.
Am 7. März 2021 werden nun die Kreuzlinger Stimmberechtigten über die Volksinitiative "zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" entscheiden, wobei der Stadt- und Gemeinderat empfehlen, sie abzulehnen. Lehnen die Kreuzlinger Stimmberechtigten die Volksinitiative ab, kann das bewilligte Projekt auf dem Bärenplatz weiterbearbeitet werden. Bis zum heutigen, sistierten Planungsstand sind bereits rund CHF 1.7 Mio. investiert worden.
Nimmt der Souverän die Volksinitiative jedoch an, ist der Kreditentscheid vom November 2016 nicht automatisch aufgehoben. Bei einem Ja müsste ein neuer Standort evaluiert, ein Planungskredit für einen neuen Projektwettbewerb und Vorprojekt eingeholt, durchgeführt und dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt werden. Gleichzeitig müssten die Stimmberechtigten dann über die Abschreibung des gesprochenen Baukredits für das Stadthaus auf der Festwiese entscheiden.
Nach intensiver Diskussion lehnt der Gemeinderat mit 24 Nein- zu 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltung die Volksinitiative "zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" ab. Damit folgte das Parlament dem Antrag des Stadtrats.
In seiner Botschaft beantragte Exekutive, die Volksinitiative "zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" in der Form einer allgemeinen Anregung als gültig zu erklären und sie dem Souverän ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten, mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen. In einem ersten Schritt erklärte der Gemeinderat die Volksinitiative bei 6 Enthaltungen mit 27 Ja-Stimmen als gültig. Nach intensiver Diskussion lehnte das Parlament die Initiative mit 24 Nein- zu 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltung ab.
Das Parlament stützt somit den Stadtrat in seinem Entschluss, das Gesamtprojekt Neubau eines zentralen Stadthauses, Bau einer Tiefgarage und Neugestaltung der Festwiese zu realisieren, bzw. mit dem Projekt fortzufahren. Die Kreuzlinger Stimmberechtigten hiessen dafür im November 2016 einen Kredit von CHF 47.5 Mio. gut.
Am 7. März 2021 werden nun die Kreuzlinger Stimmberechtigten über die Volksinitiative "zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz" entscheiden, wobei der Stadt- und Gemeinderat empfehlen, sie abzulehnen. Lehnen die Kreuzlinger Stimmberechtigten die Volksinitiative ab, kann das bewilligte Projekt auf dem Bärenplatz weiterbearbeitet werden. Bis zum heutigen, sistierten Planungsstand sind bereits rund CHF 1.7 Mio. investiert worden.
Nimmt der Souverän die Volksinitiative jedoch an, ist der Kreditentscheid vom November 2016 nicht automatisch aufgehoben. Bei einem Ja müsste ein neuer Standort evaluiert, ein Planungskredit für einen neuen Projektwettbewerb und Vorprojekt eingeholt, durchgeführt und dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt werden. Gleichzeitig müssten die Stimmberechtigten dann über die Abschreibung des gesprochenen Baukredits für das Stadthaus auf der Festwiese entscheiden.