Stadt Kreuzlingen vereinheitlicht Betreuungszuschüsse
Seit dem 1. Januar 2024 können in Kreuzlingen wohnhafte Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kreuzlinger Kindertagesstätte (Kita) Betreuungszuschüsse beantragen.
29. Feb. 2024
Damit soll der Zugang zu bezahlbarer Betreuung erleichtert, und die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit gefördert werden. Die Grundlage für die vereinheitlichen Betreuungszuschüsse geht auf die Motion zum Thema "Kindertagesstätten" der Gemeinderäte Alexander Salzmann und Christian Brändli zurück und wurde vom Stadtrat im Dezember 2023 beschlossen.
Mit der neuen Berechnung wird der Betreuungszuschuss nach Einkommen abgestuft: je tiefer das Einkommen, umso höher der Zuschuss. Ein Beispiel: Beträgt das steuerbare Einkommen CHF 50'000.– beträgt der Elternanteil 40 Prozent, der Subventionsbeitrag 60 Prozent.
Berechnet wird der Zuschuss aus der Differenz zwischen den finanziellen Eigenleistungen der Erziehungsberechtigten und den effektiven Kosten der Kindertagesstätte. Bei einem ausgewiesenen, steuerbaren Vermögen wird der Betreuungsplatz unabhängig vom Einkommen nicht subventioniert.
Mit der neuen Berechnung wird der Betreuungszuschuss nach Einkommen abgestuft: je tiefer das Einkommen, umso höher der Zuschuss. Ein Beispiel: Beträgt das steuerbare Einkommen CHF 50'000.– beträgt der Elternanteil 40 Prozent, der Subventionsbeitrag 60 Prozent.
Berechnet wird der Zuschuss aus der Differenz zwischen den finanziellen Eigenleistungen der Erziehungsberechtigten und den effektiven Kosten der Kindertagesstätte. Bei einem ausgewiesenen, steuerbaren Vermögen wird der Betreuungsplatz unabhängig vom Einkommen nicht subventioniert.