Stadt passt Gebührentarif für Feuerungskontrolle an
Um die Kosten für die Feuerungskontrolle an Öl- und Gasfeuerungen zu decken, wird der Gebührentarif per 1. September 2024 erhöht.
22. Aug. 2024
Die Zuständigkeit für die Prüfung der Feuerungsanlagen obliegt den politischen Gemeinden und ist in der Verordnung zur Umweltschutzgesetzgebung festgelegt. Für die Kontrolltätigkeit sind in Kreuzlingen die Kaminfeger Tanner GmbH und das Kamingeschäft R.E. Wehrli GmbH zuständig. Die Zusammenarbeit wird mit den beiden Feuerungskontrolleuern jeweils in einem befristeten Vertrag geregelt.
Im Rahmen der Vertrags-Erneuerung wurden die aktuellen Tarife für die Feuerungskontrolle an Öl- und Gasfeuerungen angepasst, da sie die Unkosten nicht mehr decken. Um die aktuellen und effektiven Kosten für ein- und zweistufige Anlagen zu ermitteln, wurde das Kalkulationsprogramm des Verbands Schweizerischer Feuerungskontrolleure (VSFK) angewendet. Neu kostet eine Abnahmekontrolle CHF 90.– (vorher 76.–); Kontrolle einstufige Anlage CHF 90.– (vorher 76.–); Kontrolle zweistufige Anlage CHF 120.– (vorher 100.–).
An seiner letzten Sitzung genehmigte der Stadtrat die Änderungen im Gebührentarif der Feuerungskontrolle der Stadt Kreuzlingen und setzt sie per 1. September 2024 in Kraft.
Im Rahmen der Vertrags-Erneuerung wurden die aktuellen Tarife für die Feuerungskontrolle an Öl- und Gasfeuerungen angepasst, da sie die Unkosten nicht mehr decken. Um die aktuellen und effektiven Kosten für ein- und zweistufige Anlagen zu ermitteln, wurde das Kalkulationsprogramm des Verbands Schweizerischer Feuerungskontrolleure (VSFK) angewendet. Neu kostet eine Abnahmekontrolle CHF 90.– (vorher 76.–); Kontrolle einstufige Anlage CHF 90.– (vorher 76.–); Kontrolle zweistufige Anlage CHF 120.– (vorher 100.–).
An seiner letzten Sitzung genehmigte der Stadtrat die Änderungen im Gebührentarif der Feuerungskontrolle der Stadt Kreuzlingen und setzt sie per 1. September 2024 in Kraft.