Stadtrat setzt Auftrag des Volkes um
Nachdem die Kreuzlinger Stimmberechtigten am 7. März 2021 der Volksinitiative "zur Freihaltung der Festwiese" zugestimmt haben, definierte und kommunizierte der Stadtrat die weiteren Schritte für die Stadthausplanung umgehend. Bereits im April treffen sich die Stadtratsmitglieder und ihre Abteilungsleiter, um ein Alternativprojekt auszuarbeiten.
Dieses Vorgehen gründet auf der juristischen Faktenlage, die auch in der Volksbotschaft umfassend beschrieben wurde. Das vom Volk bewilligte Projekt "Schlussstein" können allein die Kreuzlinger Stimmberechtigten durch die Annahme eines Alternativprojekts definitiv abschreiben. Bis zu dieser Volksabstimmung sind daher auch keine Investitionen für die Gestaltung der Festwiese oder den Bau einer Tiefgarage möglich.
Initianten negieren Rechtsgutachten
Genau das Gegenteil behaupten nun die Mitglieder des Initiativkomitees "Freie Festwiese". Es gebe weder "formale noch politische Gründe am Schlussstein festzuhalten und einem Alternativprojekt gegenüberzustellen", schreiben sie in einem "offenen Brief an den Kreuzlinger Stadtrat".
Des Weiteren schreibt das Initiativkomitee, "es gibt keinen Grund, eine Volksabstimmung mit einer weiteren Abstimmungsfrage zum bestehenden Stadthausprojekt aufheben zu lassen" und begründet diese Aussage mit "juristischen Abklärungen beim Rechtsdienst des Kantons Thurgau". Zusätzliche "juristische Beurteilungen" würden bestätigen, dass es keine weitere Abstimmung benötige, um das Abstimmungsergebnis von 2016 aufzuheben, schreiben die Initianten. Zudem bezeichnen sie das Vorgehen des Stadtrats als "Pro-Forma-Lösung". Sie unterstellen der Exekutive, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern das Alternativprojekt zur Ablehnung zu empfehlen, um dem "Schlussstein" den Vorzug zu geben. "Ein derart taktisches Vorgehen und einen solchen Umgang mit Planungsgeldern würde das Stimmvolk nicht akzeptieren", schreiben die Initianten.
Stadtrat weist Behauptungen und Unterstellungen zurück
Der Stadtrat weist die Behauptungen und Unterstellungen entschieden zurück. Er ist enttäuscht über das Vorgehen der Mitglieder des Initiativkomitees, indem sie Unwahrheiten verbreiten, die Vorgehensweise des Stadtrats öffentlich torpedieren und somit versuchen, die Kreuzlingerinnen und Kreuzlinger zu verunsichern.
Des Weiteren liegen dem Stadtrat keine "juristischen Abklärungen" vom kantonalen Rechtsdienst oder sonstige "juristische Beurteilungen" vor. Zudem widersprechen die Initianten dem Rechtsgutachten von Dr. iur. Goran Seferovic, dessen rechtliche Auswirkungen und Grundlagen in die Volksbotschaft vom 7. März flossen (Seite 12, 16 und 17). Diese Rechtsgrundlagen besitzen weiterhin ihre Gültigkeit. Folglich sind auch die Forderungen der Initianten nicht umsetzbar: "unverzüglich auf Grundlage des Siegerprojekts 'DIALOGOS' sowie ein zweites Projekt mit optimierten Räumlichkeiten für die Stadtverwaltung (…) anzugehen".
Die Stimmberechtigten Kreuzlingerinnen und Kreuzlinger erteilten dem Stadt- und Gemeinderat den Auftrag, ein Alternativprojekt an einem anderen Standort auszuarbeiten, wie in der Botschaft dargestellt und beschrieben. An diesem Auftrag wird bereits intensiv gearbeitet. Ziel ist es, dem Stimmvolk baldmöglichst ein gutes und breit abgestütztes Alternativprojekt zur Abstimmung vorzulegen.