Stadtrat überprüft künftige Wärmestrategie
Als Grundlage für die neu auszurichtende Energieplanung dient das Wärmeversorgungskon-zept 2050, das von Energie Kreuzlingen in Zusammenarbeit mit Swisspower AG erarbeitet wurde. Darin eingeflossen sind mögliche, teils neue Wärmepotentiale wie das Seewasser (Seethermie), die Abwärme der KVA Weinfelden, erneuerbares Gas und sonstige CO2-neutrale Wärmequellen. Das Konzept stützt sich auf diese vier Energie-Säulen ab. Identifiziert wurden auch wichtige Akteure, welche in die Prüfung eines Wärmeverbundprojektes möglichst einzubeziehen sind. Im Vordergrund steht die frühzeitige Koordination mit der Stadt Konstanz. In den Prozess einbezogen werden sollen neben Energie Kreuzlingen auch die Stadtwerke Konstanz, der Verband KVA Thurgau, die EKT AG, das Kompetenz-Zentrum Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau KEEST und der Kanton Thurgau.
Gewählte Strategie ist nicht mehr zielführend
Das erarbeitete Wärmeversorgungskonzept 2050 zeigt anhand von Szenarien die Dringlichkeit für eine grundsätzliche Weichenstellung bei der zukünftigen Wärmeversorgung der Stadt Kreuzlingen. Die Analyse zeigt deutlich, dass Kreuzlingen die Klimaziele mit dem aktuellen Energierichtplan nicht erreichen wird. Dies bedeutet auch: die dem Richtplan zu Grunde gelegte Wärmestrategie muss für Kreuzlingen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ener-giestrategie 2050 und den Klimaschutzzielen hinterfragt werden.
Aus diesen Gründen hiess der Stadtrat bereits im Dezember 2021 die Neuausrichtung der kommunalen Energieplanung auf Basis des Wärmeversorgungskonzepts 2050 gut und erteilte Energie Kreuzlingen den Auftrag, mittels einer Potenzialstudie weitere Abklärungen zu treffen. In Zusammenarbeit mit Fachleuten der Swisspower AG definierte Energie Kreuzlingen den Projektumfang und die Kosten. Der Leistungsauftrag für das Jahr 2022 von CHF 185'000.- für die strategische Wärmeversorgungsplanung umfasst die Klärung der Projektträgerschaft, die Machbarkeitsstudie in den Bereichen Seewasser und KVA-Fernwärme sowie die Prüfung des Businessplans. An seiner Sitzung vom 8. Februar 2022 bewilligte der Stadtrat den Nachtragskredit und schob damit die strategische Wärmeversorgungsplanung voran.
Auf Grundlage der Abklärungen betreffend Trägerschaft und Machbarkeit wird der Stadtrat in einem nächsten Schritt den definitiven Entscheid für das weitere Vorgehen im Bereich kommunale Energieplanung fällen, was voraussichtlich im Frühjahr 2023 der Fall sein wird.