Teile des Rahmennutzungsplans treten per 1. September in Kraft
Der Stadtrat hat die Teil-Inkraftsetzung des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) per 1. September 2023 beschlossen.
11. Mai 2023
Im Dezember 2022 hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) die neue Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) der Stadt Kreuzlingen teilgenehmigt und über die eingegangenen Rekurse entschieden. Darauf wurden gegen zwei Rekursentscheide des DBU beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben, die immer noch hängig sind. Nach sorgfältiger Prüfung hat der Stadtrat die Teil-Inkraftsetzung der Rahmennutzungsplanung, über die unangefochtenen Inhalte des neuen Baureglements bzw. unbestrittenen Gebiete des Zonenplans beschlossen.
Infolge der hängigen Beschwerden beim Verwaltungsgericht gelten ab dem 1. September 2023 für die Gebiete "Ribistrasse / Mowag Süd" und "Kissingerguet / Seezelg" weiterhin der bestehende Zonenplan aus dem Jahr 2000 sowie die dazugehörenden Baureglementsvorschriften. Für die gesamte Erholungs- und Freizeitzone gelten ebenso weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des alten Baureglements der Stadt Kreuzlingen aus dem Jahr 2000. In diesen Gebieten sind zudem die Übergangsvorschriften des Planungs- und Baugesetzes und der entsprechenden Verordnung zu beachten.
Die Bauverwaltung empfiehlt den Grundeigentümerschaften, Bauherrschaften, Investierenden und Planenden, ihre Baugesuche bis spätestens 31. August 2023 einzureichen. Diese Empfehlung gilt für alle Projekte, die nach dem bisher geltenden Recht ab Januar 2023 entwickelt wurden.
Ab dem 1. September 2023 werden für die unangefochtenen Teile des neuen Baureglements bzw. unbestrittenen Gebiete des Zonenplans die neue Rahmennutzungsplanung zur Anwendung kommen. Fragen in Zusammenhang mit der Teil-Inkraftsetzung des neuen Zonenplans und Baureglements, beantwortet gerne die Bauverwaltung: 071 677 61 86.
Infolge der hängigen Beschwerden beim Verwaltungsgericht gelten ab dem 1. September 2023 für die Gebiete "Ribistrasse / Mowag Süd" und "Kissingerguet / Seezelg" weiterhin der bestehende Zonenplan aus dem Jahr 2000 sowie die dazugehörenden Baureglementsvorschriften. Für die gesamte Erholungs- und Freizeitzone gelten ebenso weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des alten Baureglements der Stadt Kreuzlingen aus dem Jahr 2000. In diesen Gebieten sind zudem die Übergangsvorschriften des Planungs- und Baugesetzes und der entsprechenden Verordnung zu beachten.
Die Bauverwaltung empfiehlt den Grundeigentümerschaften, Bauherrschaften, Investierenden und Planenden, ihre Baugesuche bis spätestens 31. August 2023 einzureichen. Diese Empfehlung gilt für alle Projekte, die nach dem bisher geltenden Recht ab Januar 2023 entwickelt wurden.
Ab dem 1. September 2023 werden für die unangefochtenen Teile des neuen Baureglements bzw. unbestrittenen Gebiete des Zonenplans die neue Rahmennutzungsplanung zur Anwendung kommen. Fragen in Zusammenhang mit der Teil-Inkraftsetzung des neuen Zonenplans und Baureglements, beantwortet gerne die Bauverwaltung: 071 677 61 86.