Wer erhält den Prix Kreuzlingen 2025?

Bis zum 30. April 2025 können Nominationen für den "Prix Kreuzlingen" eingereicht werden.
27. März 2025
Mit dem Anerkennungspreis werden jährlich eine Person, eine Personengruppe, eine Institution oder eine Unternehmung geehrt, die sich auf eine herausragende Art für das öffentliche Wohl in Kreuzlingen eingesetzt oder zur Bekanntheit und zum positiven Image der Stadt beigetragen hat oder haben. In diesem Jahr vergibt der Stadtrat den "Prix Kreuzlingen" bereits zum 16. Mal.

Für den Anerkennungspreis nominiert werden können alle Personen mit Wohnsitz oder Sitz (Unternehmung, Institution, Verein) in Kreuzlingen oder Mitglieder eines ortsansässigen Vereins. Von einer Nomination ausgeschlossen sind Personen oder Vereine, die sich durch sportliche Leistungen ausgezeichnet haben. Diese werden bereits im Rahmen der Sportlerehrung geehrt. Ebenfalls nicht nominiert werden können Personen für ihre Leistungen in Ausübung eines politischen Amtes.

Die Jury bilden die Mitglieder des Stadtrates, der die Preisträgerin oder den Preisträger durch Abstimmung ermittelt. Der Preis wird anlässlich der 1.-August-Feier 2025 durch den Stadtpräsidenten übergeben. Die Bundesfeier wird jeweils im Wechsel durch einen der vier Quartiervereine organisiert.

Alle Kreuzlingerinnen und Kreuzlinger sind eingeladen, bis spätestens 30. April 2025 ihre Nomination(en) schriftlich und mit einer kurzen Begründung einzureichen. Ausser einer Ein-gangsbestätigung wird keine Korrespondenz geführt. Nominationen sind zu richten an Carmen Ramos, Präsidium, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, oder per E-Mail. 

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