Amtliche Vermessung
Die Wälli Ingenieure AG als Nachführungsgeometer legt fest, welche Gebäude aufnahmewürdig sind. Klein- und Fahrnisbauten können von der Aufnahmepflicht entbunden werden. Die Kosten der amtlichen Vermessung gehen zulasten der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers, der Bauherrin oder des Bauherrn und werden direkt in Rechnung gestellt.
Bezug vorhandene Geodaten
Vorhandene Geodaten wie die amtliche Vermessung, Orthofotos, Höhenmodelle und so weiter können beim Amt für Geoinformation des Kantons Thurgau bezogen werden.