Amtliche Wohnungsabnahme
Mieterinnen und Mieter oder Vermieterinnen und Vermieter können eine neutrale amtliche Fachperson für die Wohnungsabnahme beiziehen.
Bei Wohnungsübergaben oder Bestandesaufnahmen kann der Beizug einer amtlichen Fachperson angezeigt sein. In der Stadt Kreuzlingen können Sie sich hierfür an den Ordnungsdienst wenden.