Antrag auf Alimentenhilfe
Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung und das Inkasso.
Mit der Vorauszahlung von Unterhaltsbeiträgen an einkommensschwache Elternteile sollen finanzielle Engpässe verhindert werden. Voraussetzung ist, dass der gesuchstellende Elternteil in Kreuzlingen wohnhaft ist.
Zu den Dienstleistungen der Alimentenhilfe gehören:
- Inkassohilfe (im Auftrag der ratsuchenden Person werden ausstehende Unterhaltsbeiträge und die der Kinder eingefordert)
- Unterhaltsbeiträge der Kinder werden unter gewissen Voraussetzungen bevorschusst
- Unterstützung beim Durchsetzen von Unterhaltsansprüchen gegen Unterhaltspflichtige
- Ansprechstelle und Beratung für alle Fragen, welche in direktem Zusammenhang mit den Alimenten stehen