Antrag auf Sozialhilfe
Für die Bemessung der materiellen Hilfe gelten das kantonale Sozialhilfegesetz und die entsprechende kantonale Sozialhilfeverordnung. Die Unterstützung bemisst sich weitestgehend nach den SKOS - Richtlinien (SKOS = Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe), die für die Stadt Kreuzlingen verbindlich sind. Nebst der wirtschaftlichen Existenzsicherung wird auch persönliche Hilfe angeboten. Bezogene Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig.
Die Sozialhilfe hilft den Ratsuchenden, ihre materielle Selbständigkeit und Unabhängigkeit wieder zu erlangen. Alle Bemühungen sind darauf ausgerichtet, die Dauer der Unterstützung kurz zu halten und nachhaltige Lösungen gemeinsam zu suchen.