Antrag auf Sozialhilfe

Die Sozialhilfe gewährt wirtschaftliche Hilfe, wenn eine Person nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig für den Lebensunterhalt aufkommen kann.

Für die Bemessung der materiellen Hilfe gelten das kantonale Sozialhilfegesetz und die entsprechende kantonale Sozialhilfeverordnung. Die Unterstützung bemisst sich weitestgehend nach den SKOS - Richtlinien (SKOS = Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe), die für die Stadt Kreuzlingen verbindlich sind. Nebst der wirtschaftlichen Existenzsicherung wird auch persönliche Hilfe angeboten. Bezogene Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig.

Die Sozialhilfe hilft den Ratsuchenden, ihre materielle Selbständigkeit und Unabhängigkeit wieder zu erlangen. Alle Bemühungen sind darauf ausgerichtet, die Dauer der Unterstützung kurz zu halten und nachhaltige Lösungen gemeinsam zu suchen.

Ihre Kontaktpersonen

Giselle Christen
Sozialarbeiterin
Monika Esen
Sozialarbeiterin
Silvia Krauss
Job Coach / Sozialberaterin
Andrea Monti
Sozialarbeiter/Asylkoordinator
Sheila Olivieri
Sozialarbeiterin
Corinne Pfister
Sachbearbeiterin Alimentenhilfe/Sozialarbeiterin

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