Unterlagen bei Baueingabe gemäss altem Recht
Baugesuchsformulare
Das kantonale Baugesuchsformular ist zusammen mit dem kommunalen Formular "Anhang zum Baugesuchsformular" sowie mit den notwendigen Unterlagen bei der Bauverwaltung einzureichen. Mit dem Baugesuch ist in der Regel eine hydraulische Berechnung (üblicherweise durch ein Ingenieurbüro erstellt) mitzuliefern, welche sich auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP) stützt. Einschlägige Fachnormen (z.B. SIA-Normen, VSS-Normen o.ä.) können auf der Bauverwaltung kostenlos eingesehen werden.