Unterlagen für Baueingaben nach neuem Recht
Für Bauvorhaben gemäss Regelbauweise sind insbesondere die Bestimmungen und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), die jeweils aktuelle Version des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700), die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBV; RB 700.1) sowie die neue Rahmennutzungsplanung der Stadt Kreuzlingen (Zonenplan und Baureglement) massgebend.
Hinsichtlich Messweisen wird auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen und Erläuterungen verwiesen. Diese sind auf der Webseite des Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau zu finden.
Baugesuchsformulare
Bis zur vollständigen Anpassung von ergänzenden Normen, Reglementen und Bestimmungen (z.B. Beitrags- und Gebührenreglement für das Bauwesen, VSS-Normen usw.) an die neuen Bestimmungen ist der Gemeinde für Baugesuche zusätzlich zu den in § 51 PBV aufgeführten Unterlagen eine Bruttogeschossflächenberechnung abzugeben, um die Gebühren für eventuelle Ersatzabgaben und die Baubewilligungs- und Kontrollverfahren festzulegen.
Das kantonale Baugesuchsformular ist zusammen mit dem kommunalen Formular "Anhang zum Baugesuchsformular" sowie mit den notwendigen Unterlagen bei der Bauverwaltung einzureichen. Mit dem Baugesuch sind - wo erforderlich - die Nutzungsziffernberechnungen mit einem Planschema einzureichen. Ebenso ist in der Regel eine hydraulische Berechnung (üblicherweise durch ein Ingenieurbüro erstellt) mitzuliefern, welche sich auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP) stützt. Einschlägige Fachnormen (z.B. SIA-Normen, VSS-Normen o.ä.) können auf der Bauverwaltung kostenlos eingesehen werden.