Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten (Schlichtungsbehörde)
Zu den Aufgaben der Schlichtungsbehörde gehört die Beratung in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Zudem werden Entscheide über Kündigungen oder Erstreckung des Mietverhältnisses sowie über Verwendung hinterlegter Mietzinse gefällt. Wir empfehlen Ihnen, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.
Unterlagen und Links
Das von der Vermieterin oder vom Vermieter zu verwendende Formular Mitteilung einer Mietzinserhöhung und/oder anderen einseitigen Vertragsänderung (Art. 269 d OR) kann bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen bezogen werden.