Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistandschaft arbeitet im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Öffnungszeiten

SchalterVormittagNachmittag
Montag09.00-11.30 Uhr14.00-16.00 Uhr
Dienstag09.00-11.30 Uhrgeschlossen
Mittwochgeschlossen14.00-16.00 Uhr
Donnerstag09.00-11.30 Uhr14.00-16.00 Uhr
Freitag09.00-11.30 Uhrgeschlossen
TelefonVormittagNachmittag
Montag und Dienstag08.30-11.30 Uhr14.00-17.00 Uhr
Mittwoch10.00-11.30 Uhr14.00-17.00 Uhr
Donnerstag08.30-11.30 Uhr14.00-17.00 Uhr
Freitag08.30-11.30 Uhr14.00-16.00 Uhr

Dienstleistungen

Es werden Erwachsene, Kinder und Jugendliche betreut, für die eine Beistandschaft errichtet wurde. Zur Errichtung einer Erwachsenen- oder Kindesschutzmassnahme klärt die KESB zuvor den Schutz- und Hilfsbedarf ab. Die KESB erteilt individuelle Aufträge an die Beistandsperson zur Begleitung, Beratung und Vertretung. Anträge zur Errichtung der Massnahmen nimmt die KESB entgegen. 

Telefonnummern bei Notfällen

Bei dringenden psychiatrischen Notfällen oder Krisen dürfen Sie sich an das Abklärungs- und Aufnahmezentrum Münsterlingen wenden: Telefon 0848 41 41 41

In Notfällen dürfen Sie sich an den Elternnotruf Thurgau wenden: Telefon 0848 35 45 55 

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.