Denkmalschutz
Schützenswerte Kultur-, Natur- und Landschaftsobjekte von nationaler, regionaler oder kommunaler Bedeutung sind in speziellen Inventaren aufgeführt. Auf kommunaler Ebene sind diese im Richtplan Natur- und Heimatschutz aufgeführt, beschrieben und in Kategorien eingeteilt.
Schützenswerte Objekte werden durch den Stadtrat mittels eigentümerverbindlichen Verfügungen unter Schutz gestellt. Sobald die Verfügung rechtskräftig ist, wird dies auf den betroffenen Parzellen im Grundbuch eingetragen. Der Schutzumfang wird jeweils in den spezifischen Einzelverfügungen festgesetzt. Der Umgang mit geschützten Objekten richtet sich nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG).
Für Massnahmen zur Erhaltung, Pflege und Restaurierung von historischer Bausubstanz sowie von archäologischen Fundstellen oder Objekten werden Beiträge des Kantons und der Stadt ausgerichtet. Beitragsgesuche sind frühzeitig (in der Regel mit Einreichung eines Baugesuchs sowie unter Beilage der erforderlichen Formulare und Belege) bei der Bauverwaltung einzureichen.