Einwohneramt
Das Einwohneramt ist Ansprechpartner für Identitätskarten, Heimatausweise, Wohnsitzbestätigungen, Handlungsfähigkeitszeugnisse, Adressauskünfte und weitere Dienstleistungen.
Öffnungszeiten
Auch ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie uns anrufen. Der Voice-Bot beantwortet ihre Fragen rund um die Uhr.
Tag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag bis Mittwoch | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-18.00 Uhr |
Freitag | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-16.00 Uhr |
Dienstleistungen
Adressauskunft
Für Auskünfte über Personen muss dem Einwohneramt zwingend ein Nachweis für ein berechtigtes Interesse vorgelegt werden.
Aufenthaltsbewilligung / Niederlassungsbewilligung
Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Wohnsitznahme in Kreuzlingen eine Aufenthaltsbewilligung.
Beglaubigung von Kopien
Beglaubigte Fotokopien werden durch das Einwohneramt erstellt.
Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass keine Bevormundung vorliegt.
Heimatausweis bestellen
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Heimatausweis.
Abmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Anmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Umzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Informationen zur Hundehaltung
Informationen rund um die Hundehaltung in Kreuzlingen
Identitätskarte bestellen
Identitätskarte und Pass werden für volljährige Personen für zehn Jahre ausgestellt. Für jüngere Personen beträgt die Geltungsdauer der Ausweispapiere fünf Jahre. ID
Lebendsbestätigung
Rentenanstalten verlangen regelmässig eine Lebendsbestätigung, um unberechtigte Auszahlungen zu verhindern.Lebendbestätigung
Mieterwechsel melden
Mieterwechsel online melden
Personalienbestätigung
Dokumente, die vom Einwohneramt eine amtliche Bestätigung der Personalien erfordern, sind persönlich am Schalter vorzuweisen.