Energieberatung
Die Beratungen sind produkteunabhängig und werden auf Wunsch auch mit Besichtigungen vor Ort verbunden. Die Energieberatungsstelle verfügt über umfangreiches Informationsmaterial und Adressen, über die spezielle Themen vertieft abgeklärt werden können. Sie organisiert auch Informationsveranstaltungen rund um das Thema Energie.
- Beratung bei Sanierungen und Neubauten
- Beratung beim Heizungsersatz
- Beratung bei Photovoltaikanlagen und Eigenverbrauchsgemeinschaften
- Beratung bei Minergie-Bauten
- Beratung zur Optimierung des Stromverbrauchs
- Beratung bei Fahrzeugersatz (Elektromobilität)
Energieförderung
Neben dem Kanton Thurgau hat die Stadt Kreuzlingen ein eigenes Förderprogramm zur Förderung von Gebäudesanierungen und effizienten Neubauten, dem erneuerbaren Heizungsersatz und für Elektromobilität in grösseren Bestandsgebäuden.
Die Stadt Kreuzlingen möchte mit dem Förderprogramm die Energieeffizienz verbessern und den Einsatz von erneuerbaren Energien fördern. Die Fördertatbestände des Förderprogramms bauen auf den kantonalen Förderungen und deren Auszahlungsbedingungen auf.
Förderungsantrag
Um eine städtische Förderung zu beantragen, wenden Sie sich an den Energiebeauftragten der Stadt Kreuzlingen. Die Förderbedingungen und die Fördersummen können der Energieförderrichtlinie entnommen werden.
Wichtig: Die Förderung muss vor Baubeginn angemeldet werden (Ausnahme GEAK-Berichte). Die Förderzusage ist jeweils 2 Jahre ab Einreichung gültig. Eine Fristverlängerung ist möglich. Weitere Information finden Sie auf der Webseite des Kantons, Amt für Energie .
Photovoltaikanlagen werden durch den Bund gefördert. Mit dem Tarifrechner von Pronovo können die Förderbeiträge berechnet werden.