Allgemeine Information Gräberabruf
Auf den Friedhöfen werden die Gräber entsprechend gekennzeichnet. Der Gräberabruf wird sechs Monate vorher in den lokalen Zeitungen und im Internet publiziert. Die Angehörigen können nach Ablauf der Ruhezeit Urnen, Bepflanzungen und Grabmäler in Absprache mit dem Bestattungsamt mitnehmen.
Angehörige mit einer Konzession für ein Familiengrab können sich für eine Verlängerung bei der zuständigen Kirchenpflege oder mit dem Bestattungsamt in Verbindung setzen.