Informationen zur Hundehaltung
Alle in der Schweiz wohnhaften Hunde sowie Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS registriert sein.
Melden Sie Ihre Hundehaltung, einen Halterwechsel oder einen Todesfall Ihres Hundes innerhalb von 30 Tagen dem Einwohneramt. Mutieren Sie zusätzlich einen Halterwechsel oder Todesfall Ihres Hundes in der nationalen Hundedatenbank .
Bitte beachten Sie die die generelle Leinenpflicht im Kanton Thurgau vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand.
Hundekotsäcke können kostenlos am Schalter des Einwohneramts bezogen werden.
Sämtliche Informationen rund um die Hundehaltung in Kreuzlingen finden Sie in unserer Broschüre "Informationen für Hundebesitzer".
Checkliste und nützliche Informationen, Merkblatt
Nützliche Links
- www.amicus.ch (Schweizerische Hundedatenbank)
- www.veterinaeramt.tg.ch (Veterinäramt Kanton Thurgau)
- www.skg.ch (Dachverband Hundevereine)
- www.bvet.admin.ch (Bundesamt für Veterinärwesen)
- www.meinheimtier.ch (Infoportal Bundesamt für Veterinärwesen)
- www.tierschutz.com (Schweizerischer Tierschutz)
- www.stvv.ch (Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Verhaltensmedizin)
- www.tierimrecht.ch (Stiftung im Bereich Tierschutz)
- www.vieta.ch (Berufsverband Tierpsychologen)
Mehr erfahren
Bei Besitzerwechsel, Umzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.