Informationen zur Hundehaltung

Der Vollzug über das Halten von Hunden obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden.

Alle in der Schweiz wohnhaften Hunde sowie Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS registriert sein.

Melden Sie Ihre Hundehaltung, einen Halterwechsel oder einen Todesfall Ihres Hundes innerhalb von 30 Tagen dem Einwohneramt. Mutieren Sie zusätzlich einen Halterwechsel oder Todesfall Ihres Hundes in der nationalen Hundedatenbank .

Bitte beachten Sie die die generelle Leinenpflicht im Kanton Thurgau vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand. 

Hundekotsäcke können kostenlos am Schalter des Einwohneramts bezogen werden.

Sämtliche Informationen rund um die Hundehaltung in Kreuzlingen finden Sie in unserer Broschüre "Informationen für Hundebesitzer".

Informationen für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
Informationen für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Checkliste und nützliche Informationen, Merkblatt

Nützliche Links

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