Informationen zu Lärm- und Schallschutz bei Veranstaltungen

Für Veranstaltungen bestehen Lärmschutzauflagen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Schallschutzauflagen für die Besucherinnen und Besucher.

Die Veranstalterinnen und Veranstalter sind für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich und müssen alle erforderlichen Massnahmen umsetzen. Veranstaltungen auf öffentlichem Grund erfordern zudem eine Bewilligung der Stadt

Für lärmintensive Musikveranstaltungen besteht ausserdem eine Meldepflicht .

Informationen zum Lärmschutz "Outdoor"
Informationen zum Lärmschutz "Outdoor"

von Anwohnenden bei Veranstaltungen

Informationen zum Schallschutz "Outdoor"
Informationen zum Schallschutz "Outdoor"

von Veranstaltungsbesuchenden

Auflagen Lärm- und Schallschutz "Indoor"
Auflagen Lärm- und Schallschutz "Indoor"

Auflagen Lärm- und Schallschutz (Indoor-Veranstaltungen)

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