Mietverhältnis - Unterlagen
Unterlagen für Mieterinnen und Mieter sowie Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.
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Ihr Kontakt für mietrechtliche Angelegenheiten
Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten (Schlichtungsbehörde)
Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses in Kreuzlingen. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.
Schlichtungsbehörde
Die Schlichtungsbehörde in Mietsachen ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses in Kreuzlingen. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.