Förderbeiträge Biodiversität in Privatgärten
Es werden 75% an die Materialkosten bezahlt. Arbeitskosten werden nicht vergütet. Pro Liegenschaft werden innerhalb einer Dreijahresperiode maximal CHF 2'000.– ausbezahlt. Die Förderbeiträge fliessen erst nach Fertigstellung und auf Antrag. Gefördert werden zum Beispiel:
- Blumenwiesen, Blumenrasen
- Trockenmauern, Steinhaufen
- Naturnahe Wildhecken, Baumpflanzungen
- Naturnahe Teiche und Wassergräben
- Nisthilfen für Mauersegler oder Fledermäuse
- Fassadenbegrünungen sowie hochwertige Dachbegrünungen
- Entsiegelte Flächen von mindestens 15 m2
Um in den Genuss eines Beitrags zu kommen, muss vorgängig eine Beratung mit dem Naturgartenberater Tim Schoch durchgeführt werden. Hier werden mit dem Berater sinnvolle, förderberechtigte Elemente definiert und auf dem Anmeldeformular festgehalten. Nach der Erstellung dieser Elemente kann das Anmeldeformular zusammen mit den Rechnungsbelegen bei der Bauverwaltung eingereicht werden. Dort wird der Antrag geprüft und die berechtigte Zahlung freigegeben.
Naturgartenberatung
Siedlungen beherbergen heute oft die grössere Artenvielfalt als Landwirtschaftsland. Diese Vielfalt gerät durch die anhaltend hohe Bautätigkeit und das „verdichtete Bauen“ zunehmend unter Druck. Die noch vorhandenen Grünflächen sollen durch die richtige Gestaltung und Pflege ausreichend Lebensraum für Tiere und Pflanzen zur Verfügung stellen.
Auch die meisten Mensch fühlen sich in einem naturnah gestalteten Wohnumfeld erwiesenermassen wohler als in einem monotonen. Die Ansprüche vieler Menschen an das Umgebungsgrün decken sich häufig mit den Ansprüchen vieler Tiere und Pflanzen. Der Erhalt einer attraktiven und vielfältigen Stadtnatur ist der Stadt Kreuzlingen deshalb ein doppeltes Anliegen.
Die Naturgartenberatung für Private, Firmen und Körperschaften in der Stadt Kreuzlingen werden durch Tim Schoch (Firma natürlich schoch) angeboten. Er führt diese Beratungen seit mehreren Jahren durch und verfügt über viel Erfahrung.