Parkieren in der blauen Zone
Zulässige Parkdauer in der Blauen Zone
Auf allen mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» gekennzeichneten Verkehrsflächen ist die Parkscheibe immer einzustellen. Der Pfeil muss auf den nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit eingestellt werden.
Fahrzeuge dürfen an Werktagen – und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen – nur wie folgt abgestellt werden:
Tatsächliche Ankunftszeit | Einzustellende Ankunftszeit | Abfahrtszeit |
---|---|---|
08.00-08.29 Uhr | 08.30 Uhr | 09.30 Uhr |
08.30-08.59 Uhr usw. | 09.00 Uhr | 10.00 Uhr |
11.00-11.29 Uhr | 11.30 Uhr | 12.30 Uhr |
11.30-13.29 Uhr usw. | Auf Ankunftszeit folgenden Strich | 14.30 Uhr |
17.30-17.59 Uhr | 18.00 Uhr | 19.00 Uhr |
18.00-07.59 Uhr | Auf Ankunftszeit folgenden Strich | 09.00 Uhr |
Zwischen 19.00 und 07.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 Uhr wieder in den Verkehr eingeführt wird.
Plan blaue Zone auf öffentlichem Grund im Stadtgebiet Kreuzlingen
Weitere Informationen
Alles wissenswerte rund um Parkkarten, Ordnungsbussen, Parkzonen und die korrekte Verwendung der Parkscheibe zusammengefasst in einem Flyer.