Parkkarten

Parkkarten können auf bewilligungen.kreuzlingen.ch beantragt werden. Sie werden nicht gedruckt ausgestellt, sondern sind digital mit dem Autokennzeichen verknüpft.

Verschiedene Angebote stehen online zur Verfügung. Wer über keinen Internet-Zugang verfügt, kann Parkkarten auch am Schalter des Ordnungsdienstes beantragen. 

  • Anwohnerparkkarte
  • Besucherparkkarte
  • Nachtparkieren
  • Handwerkerparkkarte
  • Parkkarte "Seeufer West"
  • Parkkarte "Hafen Seegarten"
  • Parkkarte "Schwimmbad Hörnli"
  • Parkkarte "Camping Fischerhaus"

Bitte beachten Sie:

  • Die Prüfung des Antrags dauert ca. 3 - 4 Arbeitstage
  • Es besteht ein Parkverbot für Wohnmobile / Wohnanhänger auf dem Parkplatz ""Schwimmbad Hörnli"
Sektorenaufteilung Parkkarten
Sektorenaufteilung Parkkarten

Übersicht Parkplatzbewirtschaftung

Anwohner-Parkkarte 

Eine Anwohner-Parkkarte erhalten nur Personen, die in der Stadt Kreuzlingen angemeldet sind und in einer Blauen Zone wohnen. Sie berechtigt Tag und Nacht zum uneingeschränkten Parkieren in ihrem jeweiligen Sektor (A-K). Die Anwohner-Parkkarten sind gebührenpflichtig. Diese können von Anwohnenden in ihrer Wohnzone für maximal zwei auf ihren Namen oder für einen auf den Namen des Arbeitgebers gelösten Personenwagen erworben werden.

  • Fragen und Antworten zur Anwohner-Parkkarte
    FrageAntwort
    Was ist eine Anwohner-Parkkarte?Mit dieser Parkkarte dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in ihrem Quartier in der Blauen Zone zeitlich uneingeschränkt parkieren. 
    Wann habe ich Anrecht auf eine Anwohner-Parkkarte?Sie müssen in Kreuzlingen wohnhaft und zugleich beim Einwohneramt angemeldet sein. Zudem muss das eingelöste Fahrzeug auf Ihren Namen (Haltereintrag Fahrzeugausweis) lauten. Es ist eine Kopie des Fahrzeugausweises mitzubringen. Wohnen Sie in einer Mietwohnung? Es wird eine schriftliche Bestätigung vom Vermietenden benötigt, dass keine freien Parkplätze zum mieten vorhanden sind.
    Habe ich Anrecht auf einen zugesicherten Parkplatz?Nein. Mit der Anwohner-Parkkarte haben Sie keinen Anspruch auf einen zugesicherten Parkplatz. Gleichwohl berechtigt sie aber zum uneingeschränkten Parkieren innerhalb der zugewiesenen Blauen Zone.
    Ist die Anwohner-Parkkarte auch ausserhalb der zugeordneten Zonen gültig?Nein. Wird ausserhalb der zugeordneten Zone parkiert, ist die entsprechende Signalisierung oder Markierung zu beachten.
    Erhalte ich die die Anwohner-Parkkarte nach der Anmeldung beim Einwohneramt automatisch zugestellt?Nein. Die Anwohner-Parkkarte muss beim Ordnungsdienst beantragt werden.
    Habe ich für mein Mietfahrzeug Anspruch auf eine Anwohner-Parkkarte?Nein. Mietfahrzeuge sind nicht auf die Halterin oder den Halter zugelassen. Somit sind die Voraussetzungen für eine Anwohner-Parkkarte gemäss Parkierungsreglement nicht erfüllt.
    Darf bei Wechselnummern das Fahrzeug ohne Kontrollschild in der Parkkartenzone abgestellt werden?Nein. Fahrzeuge ohne Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichem Grund, Strassen und Plätzen abgestellt werden.
    Kann ich als Wochenaufenthalterin/Wochenaufenthalter oder Ausländerin/Ausländer eine Anwohner-Parkkarte beantragen?Ja.
    Kann man für das zweite Fahrzeug auch eine Anwohner-Parkkarte beziehen?Ja. Anwohnerinnen und Anwohner in einer erweiterten Blauen Zone können für maximal zwei auf ihren Namen eingelöste Personenwagen je eine Anwohner-Parkkarte erwerben.
    Ist das nächtliche Parken auf öffentlichem Grund, Strassen und Plätzen gebührenpflichtig?Ja. Wer nachts sein Fahrzeug wiederholt auf öffentlichem Grund parkiert, fällt gemäss Parkreglement unter das Nachtparken. Das Nachtparken kostet CHF 25.- pro Monat. 
    Ich bin im Besitz einer Anwohner-Parkkarte. Muss ich trotzdem CHF 25.- pro Monat für das Nachtparken bezahlen?Nein. Die Nachtparkgebühr ist bei einer Anwohner-Parkkarte integriert. 

Besucher-Parkkarte

Anwohnende der Blauen Zone können für Gäste eine Besucher-Parkkarte innerhalb ihres Sektors (A-K) erwerben. Die Tages-Parkkarten sind während 24 Stunden, die Wochen-Parkkarte während 7 Tagen gültig.
Jede Besucher-Parkkarte berechtigt zum unbeschränkten Parkieren innerhalb der bezeichneten Zone während der maximal erlaubten Parkdauer.

Nächtliches Parkieren

Während der Nacht ist das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig. Für Fahrzeughalter mit Anwohner-Parkkarte ist die Nachtpark-gebühr ein integrierter Bestandteil und somit im Betrag enthalten.

Handwerkerparkkarte

Die Handwerkerparkkarte berechtigt zum Parkieren von Geschäftsfahrzeugen während Arbeitseinsätzen in der Blauen Zone und/oder auf speziell bezeichneten gebührenpflichtigen Parkierungsflächen über die Höchstparkierzeit hinaus. In der Umgebung von Baustellen können vorübergehend provisorische Parkierungsflächen bezeichnet werden, die Inhaberinnen und Inhabern von Handwerkerparkkarten vorbehalten sind. Die Handwerkerparkkarte ist Handwerksbetrieben vorbehalten, die in der Stadt Kreuzlingen tätig sind und für die Verrichtung ihrer Arbeit auf das Parkieren des Fahrzeugs in der Nähe des Arbeitsortes angewiesen sind. Sie wird nur für Fahrzeuge ausgestellt, die auf den Handwerksbetrieb immatrikuliert sind. Die Handwerkerparkkarte kann auf einzelne Arbeitseinsätze und/oder Sektoren beschränkt werden. Sie berechtigt nicht zum Parkieren ausserhalb von Arbeitseinsätzen.

Parkkarte "Seeufer West"

Die Parkkarte "Seeufer West" berechtigt zum Parkieren im Gebiet Kursschifffahrtshafen. Sie kann ausschliesslich erteilt werden an:

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde;
  • Mitglieder der Sportvereine;
  • Mieterinnen und Mieter von Wasserliegeplätzen beim Kursschifffahrtshafen.

Parkkarte "Hafen Seegarten"

Die Parkkarte "Hafen Seegarten" berechtigt zum Parkieren auf den gekennzeichneten Parkierungsflächen im Gebiet Hafen Seegarten. Sie ist Mieterinnen und Mietern eines Wasserliegeplatzes im Hafen Seegarten vorbehalten.

Weitere Informationen

Parkieren in Kreuzlingen
Parkieren in Kreuzlingen

Alles wissenswerte rund um Parkkarten, Ordnungsbussen, Parkzonen und die korrekte Verwendung der Parkscheibe zusammengefasst in einem Flyer.

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