Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)
Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung haben Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei ihren Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Auszahlung Restkostenrechnungen
Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen ist der Nachweis des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare. Die Auszahlungen erfolgen quartalsweise. Die Stadt Kreuzlingen stellt den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern für das Einreichen der Restkostenabrechnung eine Vorlage zur Verfügung.
Zwingende Angaben
- Name des Leistungsbezügers mit AHV-Nr. oder Geburtsdatum
- Berufsverband inkl. ZSR Nummer
- Total Minuten in der Tarifstufe a, b und c
- Nachweis des Einsatzes des Bedarfabklärungssystems RAI Homecare