Quellensteuer

Per 1. Januar 2023 wurde die Quellensteuer über die kantonale Verwaltung zentralisiert.

Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Quellensteuer werden nicht mehr von den einzelnen Gemeinden erledigt, sondern zentral von der Steuerverwaltung Thurgau. Diese stellt auch die Ansässigkeitsbescheinigung aus. 

Bei Fragen oder für die Bestellung der Ansässigkeitsbescheinigung stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Kantonalen Steuerverwaltung, Abteilung Natürliche Personen, Ressort Quellensteuer, gerne zur Verfügung. Sie erreichen die Mitarbeitenden via E-Mail oder unter Telefon +41 58 345 31 71.

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