Gesuch für die Bewilligung einer Standaktion auf öffentlichem Grund
Standaktionen für nicht kommerzielle oder gemeinnützige Institutionen werden durch die Stadtkanzlei bewilligt.
Gesuche sind spätestens vier Wochen vor dem Anlass an die Stadtkanzlei zu richten. Inhaltlich müssen Angaben zur Veranstaltung und deren Zweck, Ort und Dauer gemacht werden.