Steuererklärung - Fristverlängerung
Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung haben natürliche Personen schriftlich begründet dem Gemeindesteueramt einzureichen.
Über Fristerstreckungen von juristischen Personen entscheidet die kantonale Steuerverwaltung. Fristverlängerungen können auch über eFristverlängerung eingegeben werden. Details finden Sie im Merkblatt.