Steuererklärung
Steuererklärung
Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau stellt die kostenlose Steuererklärungssoftware eFisc zur Verfügung.
Direkte Bundessteuer
Als allgemeiner Fälligkeitstermin der direkten Bundessteuer gilt der 1. März des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahrs. Auf diesen Termin wird eine provisorische oder, falls die Veranlagung erfolgt ist, definitive Steuerrechnung erstellt. Die Steuerrechung muss innert 30 Tagen nach Fälligkeit entrichtet werden. Für die direkte Bundessteuer ist die Steuerverwaltung Thurgau zuständig.