Umzug innerhalb Kreuzlingen / Adressänderung

Sie ziehen innerhalb von Kreuzlingen um? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft an der neuen Adresse alles Gute.

Damit wir die Änderung in unserem Einwohnerregister vornehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab Umzug ummelden. Adressänderungen innerhalb der Stadt können persönlich am Schalter oder online via eUmzug erledigt werden. Für die Ummeldung am Schalter benötigen Sie keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei. Der Kanton Thurgau bietet für die Ummeldung auch die Online-Lösung eUmzug an.

Informationen zum eUmzugCH

  • Ausländische Staatsangehörige müssen für den Abschluss des eUmzugs die anfallenden ausländerrechtlichen Gebühren direkt online bezahlen.
  • Die für die Adressänderung benötigten Unterlagen (Liste siehe unten) können während dem Eingabeprozess hochgeladen oder anschliessend via E-Mail an das Einwohneramt gesandt werden. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).

Benötigte Dokumente

Schweizer Staatsangehörige

  • Persönlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • bei Untermiete: Untermietvertrag

Ausländische Staatsangehörige

  • Persönlicher Ausweis (Pass oder ID/Personalausweis)
  • Ausländerausweis
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • bei Untermiete: Untermietvertrag

Spezialfälle

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Tipps und Hinweise

  • Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
  • Bitte denken Sie daran auch Energie Kreuzlingen über Ihren Umzug zu informieren.
  • Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Ummeldung. 

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