Umzug innerhalb Kreuzlingen / Adressänderung
Damit wir die Änderung in unserem Einwohnerregister vornehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab Umzug ummelden. Adressänderungen innerhalb der Stadt können persönlich am Schalter oder online via eUmzug erledigt werden. Für die Ummeldung am Schalter benötigen Sie keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei. Der Kanton Thurgau bietet für die Ummeldung auch die Online-Lösung eUmzug an.
Informationen zum eUmzugCH
- Ausländische Staatsangehörige müssen für den Abschluss des eUmzugs die anfallenden ausländerrechtlichen Gebühren direkt online bezahlen.
- Die für die Adressänderung benötigten Unterlagen (Liste siehe unten) können während dem Eingabeprozess hochgeladen oder anschliessend via E-Mail an das Einwohneramt gesandt werden. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).
Benötigte Dokumente
Schweizer Staatsangehörige
- Persönlicher Ausweis (Pass oder ID)
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: Untermietvertrag
Ausländische Staatsangehörige
- Persönlicher Ausweis (Pass oder ID/Personalausweis)
- Ausländerausweis
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: Untermietvertrag
Spezialfälle
- Verheiratete, bei einer Trennung, falls Sie nicht zusammen umziehen: Bitte bringen Sie das Formular Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Abmeldung mit. Wenn Sie die Ummeldung online machen, senden Sie uns das entsprechende Formular bitte per E-Mail .
- Umzug mit minderjährigen Kindern, falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger bzw. Zustimmung zur neuen Wohnadresse Minderjähriger bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Tipps und Hinweise
- Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
- Bitte denken Sie daran auch Energie Kreuzlingen über Ihren Umzug zu informieren.
- Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Ummeldung.
Mehr erfahren
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.
Bei Besitzerwechsel, Umzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Mieterwechsel online melden
Energie Kreuzlingen ist Ihre Energie- und Wasserlieferantin in Kreuzlingen.
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.