Gesuch Bewilligung Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Personen, Vereine und Organisationen, die eine Veranstaltung oder eine Standaktion in Kreuzlingen auf öffentlichem Grund durchführen wollen, benötigen eine Bewilligung der Stadt. Gesuche sind spätestens vier Wochen vor dem Anlass der Stadtkanzlei einzureichen.