Wegzug melden

Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.

Auch die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde muss in der Regel innert dieser Frist erfolgen.

Der Kanton Thurgau, sowie einige andere Kantone, bieten für die Abmeldung oder Anmeldung die Online-Lösung eUmzug an.

Wochenaufenthalt und Umzüge ins Ausland

Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich am Schalter des Einwohneramts melden. Personen mit Wochenaufenthalt sowie Umzüge ins Ausland müssen persönlich beim Einwohneramt gemeldet werden. Je nach Aufenthaltsbewilligung kann auch das persönliche erscheinen von Ausländerinnen und Ausländern erforderlich sein.  

  • Unterlagen die bei einem Umzug ins Ausland erforderlich sind
    • Meldebestätigung (frühere Bezeichnung: Schriftenempfangsschein) für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
    • Ausländerausweis für ausländische Staatsangehörige
  • Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung

    Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C haben die Möglichkeit, bei Wegzug ins Ausland eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung für die Schweiz zu beantragen. Dafür ist ein schriftliches Gesuch erforderlich, das zusammen mit der Abmeldung persönlich am Schalter des Einwohneramts abzugeben ist.

Energiebezug

Bitte denken Sie daran auch Energie Kreuzlingen über Ihren Wegzug zu informieren.

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