Wegzug melden

Sie ziehen von Kreuzlingen weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug online oder am Schalter abmelden. Für die Abmeldung bei uns am Schalter benötigen Sie keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei. Der Kanton Thurgau, sowie einige andere Kantone, bieten für die Abmeldung auch die Online-Lösung eUmzug an.

Benötigte Unterlagen

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Tipps und Hinweise

  • Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Damit muss auch die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde innert dieser Frist erfolgen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
  • Bitte denken Sie daran auch Energie Kreuzlingen über Ihren Wegzug zu informieren.
  • Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Abmeldung

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