Wegzug melden
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug online oder am Schalter abmelden. Für die Abmeldung bei uns am Schalter benötigen Sie keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei. Der Kanton Thurgau, sowie einige andere Kantone, bieten für die Abmeldung auch die Online-Lösung eUmzug an.
Benötigte Unterlagen
- Persönlicher Ausweis (Pass oder ID/Personalausweis)
- Verheiratete, bei einer Trennung, falls Sie nicht zusammen umziehen: Bitte bringen Sie das Formular Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Abmeldung mit.
- Umzug mit minderjährigen Kindern, falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger bzw. Zustimmung zur neuen Wohnadresse Minderjähriger bei gemeinsamer elterlicher Sorge
- Wochenaufenthalt / Nebenniederlassung: Ihren Wegzug können Sie uns entweder persönlich am Schalter melden oder uns eine E-Mail schreiben mit genauem Wegzugsdatum und Wegzugsadresse.
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Tipps und Hinweise
- Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Damit muss auch die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde innert dieser Frist erfolgen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
- Bitte denken Sie daran auch Energie Kreuzlingen über Ihren Wegzug zu informieren.
- Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Abmeldung .
Mehr erfahren
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Mieterwechsel online melden
Wer innerhalb von Kreuzlingen umzieht, hat dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden.
Energie Kreuzlingen ist Ihre Energie- und Wasserlieferantin in Kreuzlingen.
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.