Anmeldung Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz)
Sie möchten sich in Kreuzlingen als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden? Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen oder wegen einer Ausbildung in Kreuzlingen auf, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden.
Die Anmeldung eines Wochenaufenthalts ist über eUmzugCH nicht möglich, sie muss persönlich beim Einwohneramt erfolgen. Sie benötigen keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei.
Ein Wochenaufenthalt ist nur begründet, wenn Sie regelmässig an ihren gesetzlichen Wohnsitz ausserhalb von Kreuzlingen zurückkehren und dort auch weiterhin Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) ist.
Das Einwohneramt hat die Aufgabe die Gesuche eingehend zu prüfen. Sie müssen die Anmeldung des Wochenaufenhalts begründen. Hierzu dient die Erklärung zum Nebenwohnsitz, die sie bitte vollständig ausgefüllt mitbringen.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular Erklärung zum Nebenwohnsitz
- Heimatausweis der Wohngemeinde
- Persönlicher Ausweis (ID oder Pass)
- ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: schriftliche Bestätigung Verwaltung / Eigentümer
- Arbeitsvertrag
- bei Ausbildung: Immatrikulations- bzw. Ausbildungsbestätigung
- falls verheiratet: Familienausweis
- falls geschieden: Scheidungsurteil
Tipps und Hinweise
- Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
- Bitte denken Sie daran sich auch bei Energie Kreuzlingen anzumelden.