Anmeldung in Kreuzlingen

Sie ziehen neu nach Kreuzlingen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Wohnsitznahme bei uns am Schalter oder online anmelden. Vorgängig müssen Sie sich bei der alten Wohngemeinde abmelden.

Sie benötigen keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei. Der Kanton Thurgau, sowie einige andere Kantone, bieten für die Anmeldung oder Abmeldung die Online-Lösung eUmzug an.

Informationen zum eUmzugCH

  • Die für die Adressänderung benötigten Unterlagen (Liste siehe unten) können während dem Eingabeprozess hochgeladen oder anschliessend via E-Mail an das Einwohneramt gesandt werden. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).
  • Ausländische Staatsangehörige müssen für den Abschluss des eUmzugs die anfallenden ausländerrechtlichen Gebühren direkt online bezahlen.

Benötigte Dokumente

In welchen Fällen welche Unterlagen benötigt werden haben wir Ihnen im Merkblatt Anmeldung bei der Stadt Kreuzlingen zusammengefasst.

In folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zur Anmeldung mit. Vielen Dank.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Tipps und Hinweise

  • Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
  • Bitte denken Sie daran sich auch bei Energie Kreuzlingen anzumelden.
  • Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Anmeldung. 

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