Anmeldung nach Zuzug aus dem Ausland
Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen. Sie benötigen keinen Termin. Bitte kommen Sie einfach während unseren Öffnungszeiten vorbei.
Die Anmeldung muss innert 14 Tagen ab Wohnsitznahme / Einreise erfolgen.
Benötigte Dokumente
In welchen Fällen welche Unterlagen benötigt werden haben wir Ihnen im Merkblatt Anmeldung bei der Stadt Kreuzlingen zusammengefasst.
In folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zur Anmeldung mit. Vielen Dank.
- Verheiratete, bei einer Trennung, falls Sie nicht zusammen umziehen: Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze
- Umzug mit minderjährigen Kindern, falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger bzw. Zustimmung zur neuen Wohnadresse Minderjähriger bei gemeinsamer elterlicher Sorge
- Wochenaufenthalt: Erklärung zum Nebenwohnsitz
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung
(Aufenthalt länger als 90 Tage)
Die Gesuchstellung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde bei der Anmeldung. Die Gesuchsunterlagen werden anschliessend zur Bearbeitung an das Migrationsamt des Kantons Thurgau weitergeleitet. Weitere Informationen finden Sie unter www.migrationsamt.tg.ch . Wenn Sie dort nicht das richtige Merkblatt für sich finden, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zuzug mit Hund
Wird ein Hund aus dem Ausland importiert, muss die Kontrolle des Datenchips und die Übernahme in die schweizerische Chipdatenbank innert 10 Tagen über einen schweizerischen Tierarzt erfolgen. Der Hund muss zudem bei der Gemeinde angemeldet werden. Wir benötigen dafür den Heimtierausweis. Weitere Informationen wurden in der Broschüre "Informationen für Hundebesitzer" zusammengefasst.
Checkliste und nützliche Informationen, Merkblatt
Tipps und Hinweise
- Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Ereignis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann. Die rechtlichen Bestimmungen für den Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Rechtsbuch .
- Bitte denken Sie daran sich auch bei Energie Kreuzlingen anzumelden.
- Haben Sie einen Hund? Bitte denken Sie auch an seine Anmeldung.
Mehr erfahren
Bei Besitzerwechsel, Umzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Energie Kreuzlingen betreibt aktuell vier e-Ladestationen in der Stadt.
Wer innerhalb von Kreuzlingen umzieht, hat dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden.
Energie Kreuzlingen ist Ihre Energie- und Wasserlieferantin in Kreuzlingen.