Vor dem Bau oder dem Kauf einer Immobilie gibt es vieles zu prüfen und vorzubereiten. Die Bauverwaltung bietet Ihnen Unterlagen und Beratungen an.
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Die Nutzungsplanung setzt sich zusammen aus Zonenplan und Baureglement sowie auf Teilgebiete bezogene Sondernutzungspläne.
Zonenplan, Baureglement, Gestaltungsplan, Sondernutzungspläne
§ 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG, RB Nr. 700) ermächtigt die zuständige Behörde zur Sicherstellung planerischer Massnahmen oder der Erschliessung für die Dauer bis zu zwei Jahren Planungszonen festlegen.