Bauen und Baugesuche

Wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen, Kleinbauten, Neu- oder Umbauten, An- oder Unterniveaubauten sowie Abbrüche plant, bedarf grundsätzlich einer Baubewilligung (§ 98 PBG).

Vor Beginn der Projektierungsarbeiten wird eine Bauabklärung empfohlen. Die Fachleute der Bauverwaltung sind gerne bereit, bei der Vorbereitung eines Baugesuches zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen.

Baugesuchsformulare

Das kantonale Baugesuchsformular ist zusammen mit dem kommunalen Formular "Anhang zum Baugesuchsformular" sowie mit den notwendigen Unterlagen bei der Bauverwaltung einzureichen. Mit dem Baugesuch ist in der Regel eine hydraulische Berechnung (üblicherweise durch ein Ingenieurbüro erstellt) mitzuliefern, welche sich auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP) stützt.

Auf Grund der Übergangsbestimmungen gemäss § 122 PBG ist der Gemeinde (bis zur Inkraftsetzung der Revision Ortsplanung) für Baugesuche ab dem 1. Januar 2023 zusätzlich zu den in § 51 PBV aufgeführten Unterlagen eine Bruttogeschossflächenberechnung abzugeben, um den Parkplatzbedarf ermitteln zu können und die Gebühren für eventuelle Ersatzabgaben und die Baubewilligungs- und -Kontrollverfahren festzulegen.

  • Baukommission

    Die Baukommission entscheidet erstinstanzlich über Baugesuche, gegen die keine Einsprachen vorliegen. Sind Einsprachen eingegangen, entscheidet der Stadtrat. Die Baukommission tagt in der Regel alle zwei Wochen.

  • Publikation Baugesuche

    Baugesuche werden in der Regel wöchentlich ausgeschrieben und auf der Website publiziert. Die Unterlagen können während der ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Bauverwaltung eingesehen werden.

Dienstleistungen rund um Ihr Baugesuch

Abgabe von Regenwassertanks
Gärtnerinnen und Gärtner aufgepasst: Die Stadt Kreuzlingen vergibt Regenwassertanks gratis und frei Haus geliefert. Die gebrauchten Behälter fassen 1'000 Liter und können als Regenwassertanks eingesetzt werden.
Amtliche Vermessung
Die Einmessung und Nachführung für die amtliche Vermessung von Bauten und Anlagen erfolgt durch den Nachführungsgeometer Wälli Ingenieure AG, Kreuzlingen.
Baustelle
Bauen und Sanieren - Beratung
Bauen und Sanieren - Prüfung Brandschutz
Die Firma  SJB Kempter Fitze AG prüft im Auftrag der Bauverwaltung die eingehenden Baugesuche auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.
Baustelle
Bauen und Sanieren - Unterlagen Tiefbau
Baustelle
Bauen und Sanieren - Unterlagen Umwelt
Baustelle
Baugesuch nach altem Recht
Baustelle
Baugesuch nach neuem Recht
Denkmalschutz
Schützenswerte Objekte werden durch den Stadtrat mittels eigentümerverbindlichen Verfügungen unter Schutz gestellt.
Energieberatung
Die Energieberatungsstelle berät interessierte Personen über die wärmetechnische Sanierung von Gebäuden, energiegerechtes Bauen und energiebewusstes Verhalten beim Wohnen.Energiebeauftragter Roman Schwarz
Erhalt und Förderung von Grünflächen und Grünräumen
Im Zuge der Realisierung von Neubauten geraten Grünflächen vermehrt unter Druck. Sie werden versiegelt oder als Steingärten angelegt. Durch den Erhalt und die Förderung von Grünflächen kann ein Beitrag zur drohenden Überhitzung der Stadt geleistet werden.
Erhöhung Sanierungsquote von Gebäuden
Die Verbrennung von fossilen, nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl und Kohle setzt klimaschädigende Gase wie CO2 frei. Klimaschutz bedeutet daher auch, den Ausstoss von Treibhausgasen auf Null zu reduzieren. Dies kann auch bei der Sanierung bestehender Gebäude angestrebt werden.

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