Videoüberwachung

Seit dem 1. Juli 2018 ist das Reglement über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung in der Stadt Kreuzlingen in Kraft.

Die Überwachung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfolgt durch den städtischen Ordnungsdienst auf dem gesamten Stadtgebiet. Das Einsatzgebiet privater Sicherheitsunternehmen beschränkt sich vorwiegend auf die Bereiche zwischen Seeburgpark und Bodensee-Arena, den Dreispitzpark und auf die Parkanlage Sallmann. Die Überwachung des fahrenden Verkehrs durch den Ordnungsdienst ist auf bestimmte Wege und Plätze beschränkt.

Plan Videoüberwachung
Plan Videoüberwachung

Übersicht der überwachten öffentlichen Räume und Stadtbusse (Videoüberwachung)

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.