Ukraine-Hilfe

Die Stadt Kreuzlingen übernimmt die Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Menschen. Hier finden Sie aktuelle Informationen sowie Links zu den zuständigen Bundes- und Kantonsstellen.

Da keine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine absehbar ist, wird der Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben. Die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine wird vom Bund gewünscht und analog zu den Massnahmen im Asylbereich mit spezifischen Unterstützungsmassnahmen gefördert. Kreuzlingen unterstützt die Integration von Geflüchteten durch Sprachförderung und Arbeitsintegrationsmassnahmen.

Nützliche Informationen für geflüchtete Personen

  • Informationen auf der Seite Bund

    Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bietet auf seiner Webseite Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine die wichtigsten Informationen. 

  • Einreise mit dem Privatfahrzeug

    Zollrechtliche Informationen 
    Bitte informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Thurgau

    Versicherungsrechtliche Informationen 
    Für das Fahrzeug muss eine in der Schweiz gültige internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) vorliegen. Alternativ muss der Nachweis für eine Grenzversicherung 
    erbracht werden. Grenzversicherungen können bei der Zollstelle Romanshorn abgeschlossen werden.

  • Einreise mit Haustieren

    Hunde müssen beim Einwohneramt Kreuzlingen angemeldet werden. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau hat einen Leitfaden zum Schutz vor Tollwut mit konkreten Anweisungen für die ersten 120 Tage in der Schweiz herausgegeben.

  • Unterstützung in den Bereichen Sprache, Arbeitsmarkt und frühe Förderung

    Der Kanton Thurgau hat auf seiner Webseite die wichtigsten Unterstützungsmassnahmen zusammengefasst.

  • Kindergarten und Schule

    Die Webseite Schulen und Bildung fasst die wichtigsten Kreuzlinger Angebote zusammen.

  • Gesundheit

    Das Schweizerische Rote Kreuz hat verschiedene Informationen rund um das Thema Gesundheit zusammengefasst. 

  • Arbeitssuche

    Personen mit dem Schutzstatus S können in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau hat auf seiner Webseite die Informationen für das Gesuch um eine Arbeitsbewilligung zusammengefasst. 

    Weitere Informationen zur Stellensuche finden Sie unter dem Link Stellensuche .

  • Integrationsangebote

    Die Angebote zur Integration umfassen die Bereiche Sprache (Deutschkurse) und Qualifikation, Beratung und Information sowie Begegnung, kurz alles rund ums Zusammenleben in der Region Kreuzlingen.

  • KulturLegi - Ein Angebot von Caritas

    Zugang zu Angeboten aus Kultur, Bildung, Sport, Freizeit und Gesundheit für Personen mit geringen finanziellen Möglichkeiten.

  • Schweizerische Flüchtlingshilfe

    Die Schweizerische Flüchtlingshilfe stellt aktuelle Informationen zur Verfügung. 

Nützliche Informationen für Gastfamilien und die Bevölkerung

  • Gastfamilien

    Nach den Empfehlungen der TKöS wird die Stadt Kreuzlingen die Gastfamilien entschädigen. Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Entschädigung Gastfamilien .

  • Freiwilligenarbeit und Sachspenden

    Möchten Sie unterstützen und helfen? Wir freuen uns über Ihr Engagement sowie Ihre Sachspenden.

    Mitwirken im Sprachcafé und persönliche Begleitung: Melden Sie sich bei Iris Lagrange +41 (71) 677 63 18.

    Möbel: bitte mit Foto inklusive Masse an WhatsApp KBP Kreuzlingen, +41 79 635 74 68. Es werden ausschliesslich Möbel angenommen, die benötigt werden. Die Transporte werden von Freiwilligen geplant und ausgeführt.

    Geschirr und Küchenutensilien: können gerne an der Nationalstrasse 2 abgegeben werden.

    Kleider: können im OpenPlace abgegeben werden und kommen dort allen armen Menschen zugute.

    Kinderspielsachen: werden von uns fast nur für den Weiterverkauf und als Geldspende verwendet. Falls Sie trotzdem Spielsachen spenden wollen, bitte Foto an WhatsApp: KBP Kreuzlingen, +41 79 635 74 68.

    Stellenbörse für die Suche und Vermittlung von freiwilligen Helferinnen und Helfern in Kreuzlingen.

  • Hotline Kanton Thurgau / Programm Unterstützungsmassnahmen

    Die Anlaufstelle des Kantons Thurgau ist erreichbar unter 058 345 91 91 oder per E-Mail . Die Hotline ist vorerst während sieben Tagen in der Woche von 8 bis 17.30 Uhr erreichbar. In den nächsten Tagen und Wochen wird sich zeigen, ob die Öffnungszeiten aufgrund der Anzahl Anrufe angepasst werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Anlaufstelle .

    Die Personen, die die Anrufe entgegennehmen, werden Angebote wie Hilfsgüter für das Krisengebiet und Unterkünfte für Flüchtlinge in einer Datenbank sammeln und mit den zuständigen Stellen koordinieren. Auch Fragen werden aufgenommen und an die Fachstellen weitergeleitet.

    Informationen zum Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S mit Wohnsitz im Kanton Thurgau finden Sie im kantonalen Merkblatt .

  • Informationen zum Bevölkerungsschutz

    Auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Zurzeit sind keine besonderen Massnahmen notwendig. Weitere Informationen  finden sie hier .

  • Spenden

    Verschiedene Hilfsorganisationen rufen zu Spenden auf, unter anderen:

    Glückskette

    Unicef

    Caritas

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