Ausweise / Bescheinigungen / Steuer
Informationen und Dienstleistungen zu den Themen Ausweise, Bescheinigungen und Steuer.
Personalienbestätigung
Dokumente, die vom Einwohneramt eine amtliche Bestätigung der Personalien erfordern, sind persönlich am Schalter vorzuweisen.
Quellensteuer - Hinweise
Per 1. Januar 2023 wurde die Quellensteuer über die kantonale Verwaltung zentralisiert.
Steuerausweis
Der Steuerausweis muss persönlich am Schalter des Steueramts abgeholt werden.
Steuererklärung - Fristverlängerung
Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung haben natürliche Personen schriftlich begründet dem Gemeindesteueramt einzureichen.
Steuererklärung - Hinweise
Die Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen werden in jeder Steuerperiode provisorisch bezogen.
Steuerkonto / eGov Box
Mit der eGov Box haben Sie die Möglichkeit, Ihr Steuerkonto online einzusehen und verschiedene Steueranliegen zeit- und ortsunabhängig zu erledigen.
Steuerstundung / Steuererlass
Ist eine steuerpflichtige Person in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihr Stundung oder Ratenzahlung gewährt werden.
Strafregisterauszug bestellen
Der Strafregisterauszug kann entweder auf der Website des Bundesamts für Justiz oder am Postschalter bestellt werden.
Todesschein bestellen
Der Todesschein (die Todesurkunde) kann beim zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden.
Wochenaufenthalt - Anmeldung
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Kreuzlingen auf, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden.
Wohnsitzbestätigung bestellen
Die Wohnsitzbestätigung gibt Auskunft über die Dauer des Aufenthalts in Kreuzlingen.